Zum Inhalt springen

Küchengutachter & Sachverständiger für Einbauküchen, Küchenmontage, Möbel u. Möbelmontage, Schiedsgutachter

Der Küchengutachter u. Möbelgutachter für private & gewerbliche Auftraggeber

Der private Mandant

Sie sind privater Möbel- o. Küchenkäufer und haben Ärger mit der Neuanschaffung in punkto Qualität oder Montage? Die Verkäuferseite stellt sich quer, bei der Küchenmontage waren Pfuscher am Werk, Sie werden hingehalten oder gar ignoriert? Ein Gutachter kann für glasklare und mit Hilfe spezialisierter Anwälte für rechtssichere Sicht sorgen!


Der gewerbliche Mandant

Oder Sie sind gewerblicher Anbieter von Küchen (Küchenhändler, Küchenstudio, Möbelhaus)? Ihr Kunde konfrontiert Sie mit surrealistischen Mängellisten, droht mit schlechter Kritik im Internet und setzt Sie fortwährend unter Druck? Sie möchten Ihre Sicht der Dinge mit einem Küchengutachen durchsetzen? Dann sprechen Sie mich gerne an.


Nehmen Sie Kontakt auf, und wir prüfen gemeinsam, ob ich der richtige Partner für Sie bin. Ein persönlicher Ortstermin ist je nach Region selbstverständlich möglich.

Typische Fälle meiner Tätigkeit als Küchengutachter & Möbelgutachter sind:

  • Allgemein und am häufigsten: Reklamation Küche: Montagemängel, Mängel an der Ware, Planungsfehler. Unvollständig erbrachte Werkleistungen oder Montagemängel seitens Montagefirmen (Möbel- oder Küchenmontage). Schlecht ausgeführte Küchenmontagen mit Mängeln. Planungsfehler bei Küchen bzw. fehlerhaftes Küchenaufmaß nachweisen. Küche falsch aufgebaut, Küche falsch vermessen.
  • Abwehr von unberechtigten Mängeln seitens Küchenkäufern, welche Küchenanbieter mit surrealistischen Mängellisten konfrontieren
  • Prüfen von Küchenpreisen in Angeboten von Küchenstudios u. Möbelhäusern in Bezug auf Preis-/Leistungsverhältnis, Aufschlüsselung der Positionen, Preisrealität
  • Feststellung Zeitwert / Wiederbeschaffungswert nach einem Wasserschaden Küche. Wertermittlung von Einbauküchen z.B. bei Mieterwechsel mit Ablösevereinbarung
  • angemessene Kürzung der Handwerkerrechnung bei überhöhter Rechnung oder unfertigem Werk
  • das Aufdecken, die richtige und rechtssichere Reklamation von Handwerkerpfusch nebst Bezifferung des Schadens
  • Schiedsgutachten für die Vermeidung langwieriger und teurer Gerichtsprozesse
  • Küchenplanung: Planung von anspruchsvollen Küchenkonzepten und hochwertigen Luxusküchen

Mit Erfahrung seit 2005 und der erworbenen Komptenz auf meinem Sachgebiet präsentiere ich mich als Hardliner, wenn es um Ihr Recht geht. Oftmals kommt man mit Reden nicht weiter. Zeit und Geld spielen eine wichtige Rolle – aber auch die Vermeidung eines Gerichtsprozesses. Wenn es aber anders nicht geht, liefere ich Ihnen oder Ihrem Rechtsanwalt wertvolle Zuarbeit.

Gutachter oder Rechtsanwalt ?

Bahnt sich eine Auseinandersetzung wegen etwaiger Montagemängel, Planungsfehler oder einem nicht mehr zu schlichtendem Streit an, stellt sich die Frage, ob Sie zuerst einen Rechtsanwalt oder einen Gutachter benötigen. Lesen Sie hier mehr zum Thema, um die richtige Entscheidung treffen zu können.


Sie möchten bzw. müssen klagen?
Wer klagt, nimmt Geld in die Hand und geht in Vorkasse. Ausgang vor Gericht ungewiss. Sie werfen schlechtem Geld gutes Geld gleich hinterher, wenn Sie nicht optimal vorbereitet und bestens beraten sind.
Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit durch Beweissicherung mit Hilfe eines Gutachtens. Wenn Sie aktuell schon ein Problem haben, verschenken Sie vor allem nicht noch mehr Geld und Zeit! Gerne arbeite ich auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen.

unverbindliches Vorabgespräch – Sinnlosgutachten vermeiden!

Nicht immer ist von Anfang an klar, ob überhaupt ein Gutachten erstattet werden muss. Sie haben die Möglichkeit, einen Ortstermin zu vereinbaren, bei welchem die Situation in Augenschein genommen bzw. der Sachverhalt zunächst besprochen wird. Sparen Sie sich so viel Geld für Sinnlos-Gutachten!


Bitte informieren Sie sich HIER, ob Sie mich als Gutachter oder als Berater bestellen möchten.

Jetzt Küchengutachter kontaktieren!

Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, oder das Montageunternehmen, wenn der Vertrag zur Montage mit einer anderen Firma geschlossen wurde. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
Click or drag files to this area to upload. You can upload up to 10 files.
Laden Sie hier für den Fall relevante Datein hoch. Das können sein: Montageunterlagen, ein Auftrag, ein Kaufvertrag, Planungen, bisherige Korrepondenz. Nur anhand dieser Unterlagen ist es möglich zu entscheiden, ob wir Ihren Auftrag annehmen können.
Mit dem Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich mit der uneingeschränkten Verarbeitung und Speicherung derselben zum Zwecke Ihrer Anfrage einverstanden. Weitergehende Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf dieser Webseite. Weiterhin bestätigen Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite gelesen und verstanden zu haben, und dass diese in die vorliegende Beauftragung sowie Folgebeauftragungen wirksam mit einbezogen werden.

Bildrecht Titelbild: Andrey_Popov