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Gutachterkosten

Was kostet ein Gutachter?

Diese Frage nach den Gutachter Kosten hängt zunächst vom Fachgebiet ab, ob ein Gutachter aus dem Bereich KFZ oder Medizin kommt u.a.

Man muss mit Kosten zwischen 350 € bis 3.000 € rechnen, je nach Umfang des Gutachtens und des Sachgebietes.

Das Honorar für einen Küchensachverständigen können Sie hier auf der Seite nachlesen.

Bei einem Sachverständigenhonorar (Gutachterkosten) unterscheidet man zunächst zwischen einem Privatgutachter und einem gerichtlich bestellten und vereidigten Gutachter. Letzerer unterliegt der sog. JVEG. Dies ist eine Zahlentabelle mit festen Sätzen, zu welchem ein Gutachter eines bestimmten Fachgebietes seine erbrachten Leistungen abrechnen darf. Der Privatgutachter ist hingegen in der Ausgestaltung seiner Honoraransprüche frei.

Gutachter aller Branchen, auch Küchengutachter, bieten ihr Wissen und ihre Expertise nicht kostenlos an. Prüfen Sie daher ggf. in einem persönlichen Gespräch, ob sich eine Gutachtenerstattung für Sie lohnt und ob Sie diese ggf. erstattet bekommen können. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular unten und schildern Sie mir Ihren Fall. Ich rufe Sie dann gerne zurück.

Gutachterkosten für Sachverständige aus dem Bereich Einbauküche & Küchenmontage, Handwerk

LeistungHonorar
Verrechnungssatz Gutachter
je 60 Minuten Einheit
(sofern nichts anderes vereinbart wurde)
120 €
MEISTGEBUCHT!
unverbindlicher Ortstermin zum Erstgespräch bis 1 Stunde
250 €
unverbindliches Erstgespräch in der Kanzlei bis 45 min.120 (nur in 10713 Berlin Charlotttenburg möglich)
Zeitwertgutachten Einbauküche (Kurzgutachten) Preis variiert nach Küchengröße ab 400
zzgl. Aufwand vor Ort, mind. 1 Stunde
Gutachtenerstattung für Vollgutachten, Grundhonorarab 750 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
MEISTGEBUCHT
Kurzgutachten Grundhonorar
ab 400 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
MEISTGEBUCHT
Erstanschreiben Gegenseite allgemein
ab 400 € (für sofortigen Schlichtungsversuch ohne Gutachten)
Schiedsgutachten
Ausarbeitung Schiedsabrede
nach Vereinbarung & Streitwert
Grundpauschale ab 400 € je Partei
Kilometerpauschale1,50 € / km (ausserhalb Stadtgebiet Berlin u. Potsdam, berechnet ab AK Funkturm)
Übernachtungspauschale 190 € / Nacht (z.B. Zeugenaussage in Fremdstädten)
Stundensatz Erfüllungsgehilfen 90 € (auftragsbezogen pro Stunde)
Preise gültig im Großraum Berlin / Potsdam und sofern anderslautendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Bei Gutachtern üblich ist eine Vorschuss Kostenanforderung; d.h. ein Gutachten „auf Rechnung“ ist nicht möglich.

Natürlich kann nich Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen, ob eine Gutachtenerstattung in Ihrem speziellen Fall Sinn machen könnte. Mit einem Sachverständigengutachten haben Sie eine scharfe Waffe in der Hand, wenn z.B. die Gegenseite nur mit lapidaren Ausreden aufwarten kann, um z.B. eine Rechnung nicht begleichen zu müssen.

Wer muss die Gutachterkosten bezahlen?

Die Frage, wer die Kosten für einen Gutachter bezahlen muss, ist einfach beantwortet: Der Auftraggeber, welcher das Gutachten in Auftrag gibt. In welchen Fällen Sie von der Gegenpartei später Gutachterkosten auch juristisch einfordern können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, empfehle ich Ihnen auf Basis eines aktiven Auftrags gerne eine auf Ihren speziellen Fall spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Kosten für Gutachter über Rechtsschutzversicherung

Es gehört nicht zu meinen Aufgaben, mit Ihrer Rechtschutzversicherung Verhandlungen über eine Kostenübernahme zu führen.

Schildern Sie hier dem Küchengutachter das Problem!

Wenn der Fall bereits besprochen wurde und Sie alle Informationen haben, können Sie den Vor Ort Termin anklicken. Das übrige Formular verschwindet dann und Sie gelangen zur Termineingabe. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Formular vormals schon ausgefüllt haben und mir die übrigen Daten alle vorliegen. Falls dies nicht so ist, klicken Sie bitte „Ich wünsche Kontaktaufnahme“ an. Es werden nur Termine für Fälle vergeben, welche mir bereits bekannt sind und besprochen wurden!
Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, der beauftragte Handwerker, die Umzugsfirma, oder das Montageunternehmen. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
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Laden Sie hier für den Fall relevante Datein hoch. Das können sein: Montageunterlagen, ein Auftrag, ein Kaufvertrag, Planungen, bisherige Korrepondenz. Nur anhand dieser Unterlagen ist es möglich zu entscheiden, ob wir Ihren Auftrag annehmen können.
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Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Angebotes auf dieser Webseite. Gerne arbeite ich mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen oder empfehle Ihnen auf Basis eines aktiven Beratervertrages spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien.