Küchengutachter Robert M. Pudewell

Küchengutachter & Sachverständiger für Einbauküchen & Küchenmontage I Schiedsgutachter

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Gutachter Kosten – Honorar

Bei einem Sachverständigenhonorar unterscheidet man zunächst zwischen einem Privatgutachter und einem gerichtlich bestellten und vereidigten Gutachter. Letzerer unterliegt der sog. JVEG. Dies ist eine Zahlentabelle mit festen Sätzen, zu welchem ein Gutachter eines bestimmten Fachgebietes seine erbrachten Leistungen abrechnen darf. Der Privatgutachter ist hingegen in der Ausgestaltung seiner Honoraransprüche frei.

Wer einen Gutachter beauftragen möchte, muss sich seiner Sache relativ sicher sein. Gutachter aller Branchen, auch Küchengutachter, bieten ihr Wissen und ihre Expertise nicht kostenlos an. Prüfen Sie daher ggf. in einem persönlichen Gespräch, ob sich eine Gutachtenerstattung für Sie lohnt und ob Sie diese ggf. erstattet bekommen können. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular unten und schildern Sie mir Ihren Fall. Ich rufe Sie dann gerne zurück. 

LeistungHonorar
Küchenkaufvertrag oder Angebot prüfen 120 €
Küchenplanung prüfen in Verbindung mit Aufmaßcheck (Plausibilitätsprüfung)160 €
Handwerkerrechnung prüfen 50 – 100 € je nach Umfang
Aufmaß und Küchenplanung für Vergleichszwecke anfertigen300 € (anfertigen oder Überprüfung)
Zeitwertgutachten Einbauküche (Kurzgutachten) Preis variiert nach Küchengröße ab 80 €
unverbindlicher Ortstermin zum Erstgespräch bis 1 Stunde200 € zzgl. Anfahrt außerhalb Berlin
unverbindliches Erstgespräch in der Kanzlei bis 30 min. 75 € (nur in 14532 Kleinmachnow b. Berlin möglich)
Gutachtenerstattung Grundhonorar750 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
Kurzgutachten Grundhonorar450 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
Erstanschreiben Gegenseite allgemein350 € (für sofortigen Schlichtungsversuch ohne Gutachten)
Gutachtertätigkeit im Aussendienst 200 € (auftragsbezogen pro Stunde nach Auftragserteilung)
Schiedsgutachtennach Vereinbarung & Streitwert
Kilometerpauschale1 € / km (ausserhalb Berlins ab AK Funkturm)
Übernachtungspauschale 190 € / Nacht (z.B. Zeugenaussage in Fremdstädten)
Stundensatz Erfüllungsgehilfen 75 € (auftragsbezogen pro Stunde)
Montageleitung auf Objektbaustellennach individueller Vereinbarung

Natürlich kann nich Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen, ob eine Gutachtenerstattung in Ihrem speziellen Fall Sinn macht. Mit einem Sachverständigengutachten haben Sie eine scharfe Waffe in der Hand, wenn z.B. die Gegenseite nur mit lapidaren Ausreden aufwarten kann, um z.B. eine Rechnung nicht begleichen zu müssen, Mangelbeseitigung verweigert u.s.w.

Wer muss die Gutachterkosten bezahlen?

Die Frage, wer die Kosten für einen Gutachter bezahlen muss, ist einfach beantwortet: Der Auftraggeber, welcher das Gutachten in Auftrag gibt. Lässt sich eine Streitfrage offenbar nur mit einem Sachverständigengutachten lösen, ist es das beste, wenn sich beide Seiten auf die Einschaltung eines Gutachters einigen, und die unterlegene Seite sich verpflichtet, die Gutachterkosten hernach zu übernehmen. In einem solchen Fall gibt es am wenigsten Gerangel und es geht alles ganz schnell.

In welchen Fällen Sie von der Gegenpartei später Gutachterkosten auch juristisch einfordern können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, empfehle ich Ihnen gerne eine auf Ihren speziellen Fall spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Kosten für Gutachter über Rechtsschutzversicherung

TIP: Fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese die Gutachterkosten übernimmt. Egal ob dies der Fall ist oder nicht, die Abrechung erfolgt grundsätzlich mit dem Auftraggeber. Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Gutachterkosten übernimmt, rechnen Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung hernach selbst ab.

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Mit dem Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich mit der auftragsbezogenen, uneingeschränkten Verarbeitung und Speicherung der Daten zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens einverstanden. Weiterhin erklären Sie sich mit den anfallenden Kosten für den Fall einer Beauftragung bzw. Gutachtenerstattung gem. Preisliste einverstanden. Sie bestätigen weiterhin die Kenntnisnahme und Akzeptanz der auf dieser Seite veröffentlichten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Robert M. Pudewell

Gutachter & Sachverständiger für Einbauküchen & Küchenmontage

Kontakt:
Kanzlei:
Fahrenheitstr. 17
14532 Kleinmachnow
Tel. 033203 /430320
Mail: kontakt@pudewell.de

Einsatzgebiete:
Je nach Volumen und Anspruch an den Auftrag sind bundesweite Einsätze möglich.
Der Sitz der Kanzlei befindet sich in Kleinmachnow bei Berlin Zehlendorf.

Keine festen Bürozeiten. Termine nur nach vorheriger Vereinbarung und schriftlicher Rückbestätigung.

Die Kontaktanbahnung findet aus Gründen der Kapazität online statt. Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus, um einen Erstkontakt herzustellen. Ihr Anliegen wird geprüft und Sie erhalten dann einen Rückruf.

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