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Leistungen & Honorare

Was kostet ein Küchengutachter?

Ein Küchencheck vor Ort beginnt bei 190 €, ein Kurzgutachten bei 550 € und ein Vollgutachten bei 1.190 €. Welche Leistung für Sie sinnvoll ist, richtet sich nach der Fragestellung und dem erforderlichen Untersuchungsumfang.

Berlin & Brandenburg · Bei entsprechendem Auftragsvolumen auch bundesweit.

Leistung und Honorar anfragen

Honorare im Überblick

Die Übersicht dient Ihrer Orientierung. Den konkreten Auftrag, Leistungsumfang und mögliche Zusatzkosten vereinbaren wir vor Beginn.

LeistungHonorar
unverb. Ortstermin zum Erstgespräch bis 45 Min.
Ersteinschätzung der Sachlage
Besprechung weitere Vorgehensweise
ab 190 €
nicht verlängerbar
unverbindliches Erstgespräch in der Kanzlei bis 45 min.130 € (16727 Oberkrämer, an der A10 nördlicher Berliner Ring)
Abnahme von Arbeiten (pro Gewerk)290 €
(bis 45 Min. inkl. Anfahrt Geschäftsgebiet)
Zeitwerteinschätzung Einbauküche (kein Gutachten!) Preis variiert nach Küchengrößeab 150 €
zzgl. Aufwand vor Ort, mind. 1 Stunde
Gutachtenerstattung für Vollgutachten, Grundhonorarab 1.190 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
MEISTGEBUCHT
Kurzgutachten Grundhonorar
ab 550 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
Schiedsgutachten
Ausarbeitung Schiedsabrede
nach Vereinbarung & Streitwert
Grundpauschale ab 500 € je Partei + Weiterberechnung
Spesen ausserhalb Geschäftsgebiet Berlin / Brandenburgnach Vereinbarung je nach Aufwand und Distanz
Stundensatz Erfüllungsgehilfen 90 € (auftragsbezogen pro Stunde)

Bruttopreise im Geschäftsgebiet: Großraum Berlin und Potsdam sowie die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Oberhavel und Havelland, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird. Grundhonorare werden je nach Umfang und Aufwand weiterberechnet. In der Regel ist ein Kostenvorschuss vorgesehen; gesonderte abweichende Vereinbarungen bleiben möglich.

Der passende Umfang für Ihren Fall

Ein Ortstermin mit mündlicher Ersteinschätzung kann helfen, den weiteren Bedarf zu erkennen. Eine schriftliche Bewertung benötigt einen anderen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Erfahren Sie mehr über Gutachtenarten, Beweissicherung und Abnahmebegleitung.

Für die Bauleitung von Objektküchen erstelle ich ein individuelles Angebot nach Projektumfang, Laufzeit und gewünschter Präsenz.

Bundesweite Aufträge und Reisekosten

Ich bin in Berlin und Brandenburg tätig. Bei entsprechendem Auftragsvolumen übernehme ich auch bundesweit Aufträge. Einsatzort, Leistungsumfang, Termine sowie Reise- und Übernachtungskosten stimmen wir vorab ab.

Außerhalb des angegebenen Geschäftsgebiets gelten die Einstiegspreise nicht automatisch inklusive Anreise. Zusätzliche Aufwendungen werden vor der Beauftragung abgestimmt.

Häufige Fragen zu den Gutachterkosten

Was kostet die erste Begutachtung?

Der Küchencheck vor Ort beginnt bei 190 € für einen Termin bis 45 Minuten. Er umfasst eine erste fachliche Einschätzung und die Besprechung des weiteren Vorgehens. Eine ausführliche Untersuchung oder ein schriftliches Gutachten wird gesondert vereinbart.

Muss ich sofort ein Vollgutachten beauftragen?

Nein. Wir klären zunächst Ihre Fragestellung. Häufig ist ein erster Ortstermin sinnvoll. Für eine schriftliche Grundlage kommen ein Kurzgutachten ab 550 € oder ein Vollgutachten ab 1.190 € infrage.

Gelten andere Preise für IKEA-Küchen?

Nein. Maßgeblich sind die vereinbarte Leistung, der Umfang und der Aufwand. Die Küchenmarke allein bestimmt das Honorar nicht.

Sind die genannten Preise Endpreise?

Die angegebenen Beträge sind Bruttopreise. Bei Grundhonoraren und Ab-Preisen kann eine Weiterberechnung entsprechend dem vereinbarten Umfang und Aufwand hinzukommen. Wir stimmen die Vergütung vor der Beauftragung ab.

Übernehmen Sie auch bundesweite Aufträge?

Ich bin in Berlin und Brandenburg tätig. Bei entsprechendem Auftragsvolumen übernehme ich auch bundesweit Aufträge. Einsatzort, Leistungsumfang, Termine sowie Reise- und Übernachtungskosten stimmen wir vorab ab.

Wer bezahlt den Sachverständigen?

Die vereinbarte Vergütung zahlt zunächst der Auftraggeber. Ob eine andere Partei Kosten erstatten muss, ist eine rechtliche Frage. Bitte klären Sie dies bei Bedarf mit Ihrer anwaltlichen Vertretung.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Vertrag und der Beauftragung ab. Klären Sie eine Kostenübernahme vorab direkt mit Ihrer Versicherung. Verhandlungen mit der Rechtsschutzversicherung gehören nicht zu meinem Leistungsumfang.

Wie erfolgt die Bezahlung?

In der Regel wird vor der Leistung eine Kostenvorschusszahlung angefordert. Eine Beauftragung mit erst nachträglicher Zahlung auf Rechnung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Abweichungen müssen gesondert vereinbart werden.

Weiterführende offizielle Informationen

Die verlinkten Informationen bieten allgemeine Orientierung. Die technische Bewertung Ihres Einzelfalls erfolgt im vereinbarten Auftrag.

Welche Leistung benötigen Sie?

Beschreiben Sie kurz Ihre Beanstandung und nennen Sie den Einsatzort. Im kostenlosen kurzen telefonischen Vorgespräch klären wir den passenden nächsten Schritt.

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