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Was kostet ein Gutachter?

Was kostet ein Gutachter?

Diese Frage nach den Gutachter Kosten hängt zunächst vom Fachgebiet ab. Man muss mit Kosten zwischen 350 € bis 3.000 € rechnen, je nach Umfang des Gutachtens und des Sachgebietes.

Bei einem Sachverständigenhonorar (Gutachterkosten) unterscheidet man zunächst zwischen einem Privatgutachter und einem gerichtlich bestellten und vereidigten Gutachter. Letzerer unterliegt der sog. JVEG. Dies ist eine Zahlentabelle mit festen Sätzen, zu welchem ein Gutachter eines bestimmten Fachgebietes seine erbrachten Leistungen abrechnen darf. Der Privatgutachter ist hingegen in der Ausgestaltung seiner Honoraransprüche frei.

Wer einen Gutachter beauftragen möchte, muss sich seiner Sache relativ sicher sein. Gutachter aller Branchen, auch Küchengutachter, bieten ihr Wissen und ihre Expertise nicht kostenlos an. Prüfen Sie daher ggf. in einem persönlichen Gespräch, ob sich eine Gutachtenerstattung für Sie lohnt und ob Sie diese ggf. erstattet bekommen können. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular unten und schildern Sie mir Ihren Fall. Ich rufe Sie dann gerne zurück.

Kosten eines Gutachters / Sachverständigen aus dem Bereich Einbauküche & Küchenmontage

LeistungHonorar
Fallanalyse Reklamation Küche
ohne Vor Ort Termin auf Erstanfrage
ab 50 €
Kosten werden bei Beauftragung gutgeschrieben!
Küchenkaufvertrag oder Angebot auf Plausibilität und Markttreue prüfen 120
ohne Vor Ort Termin
Küchenplanung prüfen in Verbindung mit Aufmaßcheck (Plausibilitätsprüfung)ab 350 €
Handwerkerrechnung prüfen 50 – 100 € je nach Umfang
Aufmaß und Erstberatung Küche
Küchenplanung bis 5 lfdm
Küchenplanung ab 5 lfdm
ab 350 €
ab 250 €
ab 450 €
Zeitwertgutachten Einbauküche (Kurzgutachten) Preis variiert nach Küchengröße ab 395 €
zzgl. Aufwand vor Ort, mind. 1 Stunde
MEISTGEBUCHT!
unverbindlicher Ortstermin zum Erstgespräch bis 1 Stunde
250 € zzgl. Anfahrt außerhalb Geschäftsgebiet
unverbindliches Erstgespräch in der Kanzlei bis 45 min. 120 (nur in 14532 Kleinmachnow b. Berlin möglich)
Gutachtenerstattung Grundhonorarab 750 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
MEISTGEBUCHT
Kurzgutachten Grundhonorar
ab 450 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
MEISTGEBUCHT
Erstanschreiben Gegenseite allgemein
ab 350 € (für sofortigen Schlichtungsversuch ohne Gutachten)
Beratertätigkeit nach Vereinbarung & Streitwert
Grundpauschale 200 €
Schiedsgutachten
Ausarbeitung Schiedsabrede
nach Vereinbarung & Streitwert
Grundpauschale ab 200 €
Kilometerpauschale1,15 € / km (ausserhalb Berlins ab AK Funkturm)
Übernachtungspauschale 190 € / Nacht (z.B. Zeugenaussage in Fremdstädten)
Stundensatz Erfüllungsgehilfen 85 € (auftragsbezogen pro Stunde)
Seminare Inhouse
zzgl. Spesen nach Vereinbarung
290 € / Teilnehmer
(Mindestteilnehmeranzahl 5)
Montageleitung auf Objektbaustellennach individueller Vereinbarung
Preise gültig im Großraum Berlin / Potsdam und sofern anderslautendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Bei Gutachtern üblich ist eine Vorschuss Kostenanforderung; d.h. ein Gutachten „auf Rechnung“ ist nicht möglich.

Natürlich kann nich Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen, ob eine Gutachtenerstattung in Ihrem speziellen Fall Sinn macht. Mit einem Sachverständigengutachten haben Sie eine scharfe Waffe in der Hand, wenn z.B. die Gegenseite nur mit lapidaren Ausreden aufwarten kann, um z.B. eine Rechnung nicht begleichen zu müssen, Mangelbeseitigung verweigert u.s.w.

Wer muss die Gutachterkosten bezahlen?

Die Frage, wer die Kosten für einen Gutachter bezahlen muss, ist einfach beantwortet: Der Auftraggeber, welcher das Gutachten in Auftrag gibt. Lässt sich eine Streitfrage offenbar nur mit einem Sachverständigengutachten lösen, ist es das beste, wenn sich beide Seiten auf die Einschaltung eines Gutachters einigen, und die unterlegene Seite sich verpflichtet, die Gutachterkosten hernach zu übernehmen. In einem solchen Fall gibt es am wenigsten Gerangel und es geht alles ganz schnell.

In welchen Fällen Sie von der Gegenpartei später Gutachterkosten auch juristisch einfordern können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, empfehle ich Ihnen gerne eine auf Ihren speziellen Fall spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Kosten für Gutachter über Rechtsschutzversicherung

TIP: Fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese die Gutachterkosten übernimmt. Egal ob dies der Fall ist oder nicht, die Abrechung erfolgt grundsätzlich mit dem Auftraggeber. Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Gutachterkosten übernimmt, rechnen Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung hernach selbst ab.

Schildern Sie hier Ihr Problem!

Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, oder das Montageunternehmen, wenn der Vertrag zur Montage mit einer anderen Firma geschlossen wurde. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
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Laden Sie hier für den Fall relevante Datein hoch. Das können sein: Montageunterlagen, ein Auftrag, ein Kaufvertrag, Planungen, bisherige Korrepondenz. Nur anhand dieser Unterlagen ist es möglich zu entscheiden, ob wir Ihren Auftrag annehmen können.
Mit dem Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich mit der uneingeschränkten Verarbeitung und Speicherung derselben zum Zwecke Ihrer Anfrage einverstanden. Weitergehende Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf dieser Webseite. Weiterhin bestätigen Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite gelesen und verstanden zu haben, und dass diese in die vorliegende Beauftragung sowie Folgebeauftragungen wirksam mit einbezogen werden.

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