Was kostet ein Gutachter?
Diese Frage nach den Gutachter Kosten hängt zunächst vom Fachgebiet ab. Man muss mit Kosten zwischen 350 € bis 3.000 € rechnen, je nach Umfang des Gutachtens und des Sachgebietes.
Bei einem Sachverständigenhonorar (Gutachterkosten) unterscheidet man zunächst zwischen einem Privatgutachter und einem gerichtlich bestellten und vereidigten Gutachter. Letzerer unterliegt der sog. JVEG. Dies ist eine Zahlentabelle mit festen Sätzen, zu welchem ein Gutachter eines bestimmten Fachgebietes seine erbrachten Leistungen abrechnen darf. Der Privatgutachter ist hingegen in der Ausgestaltung seiner Honoraransprüche frei.
Wer einen Gutachter beauftragen möchte, muss sich seiner Sache relativ sicher sein. Gutachter aller Branchen, auch Küchengutachter, bieten ihr Wissen und ihre Expertise nicht kostenlos an. Prüfen Sie daher ggf. in einem persönlichen Gespräch, ob sich eine Gutachtenerstattung für Sie lohnt und ob Sie diese ggf. erstattet bekommen können. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular unten und schildern Sie mir Ihren Fall. Ich rufe Sie dann gerne zurück.
Kosten eines Gutachters / Sachverständigen aus dem Bereich Einbauküche & Küchenmontage
Leistung | Honorar |
Fallanalyse Reklamation Küche ohne Vor Ort Termin auf Erstanfrage | ab 50 € Kosten werden bei Beauftragung gutgeschrieben! |
Küchenkaufvertrag oder Angebot auf Plausibilität und Markttreue prüfen | 120 € ohne Vor Ort Termin |
Küchenplanung prüfen in Verbindung mit Aufmaßcheck (Plausibilitätsprüfung) | ab 350 € |
Handwerkerrechnung prüfen | 50 – 100 € je nach Umfang |
Aufmaß und Erstberatung Küche Küchenplanung bis 5 lfdm Küchenplanung ab 5 lfdm | ab 350 € ab 250 € ab 450 € |
Zeitwertgutachten Einbauküche (Kurzgutachten) Preis variiert nach Küchengröße | ab 395 € zzgl. Aufwand vor Ort, mind. 1 Stunde |
MEISTGEBUCHT! unverbindlicher Ortstermin zum Erstgespräch bis 1 Stunde | 250 € zzgl. Anfahrt außerhalb Geschäftsgebiet |
unverbindliches Erstgespräch in der Kanzlei bis 45 min. | 120 € (nur in 14532 Kleinmachnow b. Berlin möglich) |
Gutachtenerstattung Grundhonorar | ab 750 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand) |
MEISTGEBUCHT Kurzgutachten Grundhonorar | ab 450 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand) |
MEISTGEBUCHT Erstanschreiben Gegenseite allgemein | ab 350 € (für sofortigen Schlichtungsversuch ohne Gutachten) |
Beratertätigkeit | nach Vereinbarung & Streitwert Grundpauschale 200 € |
Schiedsgutachten Ausarbeitung Schiedsabrede | nach Vereinbarung & Streitwert Grundpauschale ab 200 € |
Kilometerpauschale | 1,15 € / km (ausserhalb Berlins ab AK Funkturm) |
Übernachtungspauschale | 190 € / Nacht (z.B. Zeugenaussage in Fremdstädten) |
Stundensatz Erfüllungsgehilfen | 85 € (auftragsbezogen pro Stunde) |
Seminare Inhouse zzgl. Spesen nach Vereinbarung | 290 € / Teilnehmer (Mindestteilnehmeranzahl 5) |
Montageleitung auf Objektbaustellen | nach individueller Vereinbarung |
Natürlich kann nich Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen, ob eine Gutachtenerstattung in Ihrem speziellen Fall Sinn macht. Mit einem Sachverständigengutachten haben Sie eine scharfe Waffe in der Hand, wenn z.B. die Gegenseite nur mit lapidaren Ausreden aufwarten kann, um z.B. eine Rechnung nicht begleichen zu müssen, Mangelbeseitigung verweigert u.s.w.
Wer muss die Gutachterkosten bezahlen?
Die Frage, wer die Kosten für einen Gutachter bezahlen muss, ist einfach beantwortet: Der Auftraggeber, welcher das Gutachten in Auftrag gibt. Lässt sich eine Streitfrage offenbar nur mit einem Sachverständigengutachten lösen, ist es das beste, wenn sich beide Seiten auf die Einschaltung eines Gutachters einigen, und die unterlegene Seite sich verpflichtet, die Gutachterkosten hernach zu übernehmen. In einem solchen Fall gibt es am wenigsten Gerangel und es geht alles ganz schnell.
In welchen Fällen Sie von der Gegenpartei später Gutachterkosten auch juristisch einfordern können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, empfehle ich Ihnen gerne eine auf Ihren speziellen Fall spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
Kosten für Gutachter über Rechtsschutzversicherung
TIP: Fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese die Gutachterkosten übernimmt. Egal ob dies der Fall ist oder nicht, die Abrechung erfolgt grundsätzlich mit dem Auftraggeber. Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Gutachterkosten übernimmt, rechnen Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung hernach selbst ab.
Schildern Sie hier Ihr Problem!
Bildrecht Beitragsbild: fizkes