Bei einem Sachverständigenhonorar unterscheidet man zunächst zwischen einem Privatgutachter und einem gerichtlich bestellten und vereidigten Gutachter. Letzerer unterliegt der sog. JVEG. Dies ist eine Zahlentabelle mit festen Sätzen, zu welchem ein Gutachter eines bestimmten Fachgebietes seine erbrachten Leistungen abrechnen darf. Der Privatgutachter ist hingegen in der Ausgestaltung seiner Honoraransprüche frei.
Leistung | Honorar |
Küchenkaufvertrag prüfen | 50 € |
Handwerkerrechnung prüfen | 50 – 100 € je nach Umfang |
Zeitwertgutachten Einbauküche (Kurzgutachten) | 250 € zzgl. Anfahrt |
unverbindlicher Ortstermin zum Erstgespräch bis 1 Stunde | 150 € zzgl. Anfahrt |
unverbindliches Erstgespräch in der Kanzlei bis 30 min. | 50 € (nur in Berlin möglich) |
Gutachtenerstattung Grundhonorar | 600 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand) |
Gutachtertätigkeit im Aussendienst | 150 € (auftragsbezogen pro Stunde) |
Schiedsgutachten | nach Vereinbarung & Streitwert |
Kilometerpauschale | 1 € / km |
Übernachtungspauschale | 120 € / Nacht (z.B. Zeugenaussage in Fremdstädten u.s.w.) |
Stundensatz Erfüllungsgehilfen | 75 € (auftragsbezogen pro Stunde) |
Montageleitung auf Objektbaustellen | nach individueller Vereinbarung |
Natürlich kann nich Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen, ob eine Gutachtenerstattung in Ihrem speziellen Fall Sinn macht. Dies ist nicht immer der Fall, z.B. wenn in Bezug auf Ihr Problem zunächst noch rechtliche Aspekte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden müssen. Andererseits haben Sie mit einem Sachverständigengutachten eine scharfe Waffe in der Hand, wenn z.B. die Gegenseite nur mit lapidaren Ausreden aufwarten kann, um z.B. eine Rechnung nicht begleichen zu müssen.
Wer muss die Gutachterkosten bezahlen?
Die Frage, wer die Kosten für einen Gutachter bezahlen muss, ist einfach beantwortet: Der Auftraggeber, welcher das Gutachten in Auftrag gibt. Lässt sich eine Streitfrage offenbar nur mit einem Sachverständigengutachten lösen, ist es das beste, wenn sich beide Seiten auf die Einschaltung eines Gutachters einigen, und die unterlegene Seite sich verpflichtet, die Gutachterkosten hernach zu übernehmen. In einem solchen Fall gibt es am wenigsten Gerangel und es geht alles ganz schnell.
In welchen Fällen Sie von der Gegenpartei später Gutachterkosten auch juristisch einfordern können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, empfehle ich Ihnen gerne eine auf Ihren speziellen Fall spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.