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Gutachter oder Rechtsanwalt? Was zuerst?

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Gutachter oder Rechtsanwalt?

Wenn sich eine Auseinandersetzung in Bezug auf z.B. Montagemängel anbahnt, das Küchenstudio oder die beauftrage Montagefirma sich weigern, ordnungsgemäße Mängelbeseitigung vorzunehmen, stellt sich oftmals die Frage: Gutachter oder Rechtsanwalt einschalten?

Sicher treibt es viele Geschädigte zunächst zum Rechtsanwalt, insbesondere wenn man rechtsschutzversichert ist. Gleichwohl kann ein Anwalt nur rechtlich beraten, nicht aber Mängel an einer Küchenmontage einschätzen bzw. sich rechtssicher dazu äußern, ob im Zweifelsfalle ein Mangel überhaupt vorliegt. So kommt es vor, dass die meisten meiner Mandaten den Weg zu mir über ihren Rechtsanwalt finden. Auch Gerichte rufen Sachverständige in den Ring, um über Art und Umfang eines Schadens bzw. Mangels am Ende urteilen zu können.

Nach meiner Auffassung sollten Sie sich zwingend gute Argumente einholen, welche Sie dann an Ihren Rechtsanwalt herantragen können. Gerade bei Mängeln, welche von der Gegenseite bestritten werden oder „als normal hingenommen werden müssen“, kann kein Anwalt einen Schriftsatz verfassen, welcher mit gefährlichem Halbwissen gefüttert ist. Insofern halte ich, uneigennützig!, den Gang zum Gutachter als die zuerst bessere Wahl.

Was kostet ein Gutachter?

Ein Gutachter kostet je nach Branche unterschiedlich. Im Bereich der Sachverständigen für Einbauküchen kostet ein Gutachten zwischen 1.000 bis 2.000 Euro. Hinzu kommen natürlich Auslagen, Auwärtstermine, der Einsatz von Erfüllungsgehilfen und womöglich weitere Kosten.

Doch hierzu muss es nicht zwingend kommen!
Es gibt eine gesunde Alternative zu einem Sachverständigengutachten, welche ich Ihnen gerne anbieten möchte.

Im Rahmen eines unverbindlichen Vor-Ort-Termin, welcher noch keine Gutachtenerstattung zum Inhalt oder Folge hat, nehme ich die Situation in Augenschein und protokolliere alles, was an Mängeln vorhanden und tatsächlich beanstandungsfähig ist. Dieser Termin kostet Sie nur 250 € und Sie investieren damit relativ wenig Geld in Ihre Rechtssicherheit.

In der Folge wird ein gutachterliches Anschreiben an die Gegenseite formuliert. Damit wäre für diese jetzt schonmal klar, dass sich ein Sachverständiger in die Sache eingeschalten hat. Den genauen Inhalt dieses Schreibens spreche ich mit Ihnen als Auftraggeber/in natürlich vorher durch. Die Kosten für diesen Schritt belaufen sich, je nach Aufwand zwischen 350 und 550 €.

Jetzt ist die Gegenseite am Zug und folgende Wahlmöglichkeiten:

a) Mangelbeseitigung u./o. Angebot auf Kaufpreisnachlass

b) gegen ein späteres Gutachten (wird angedroht!) mit einem eigenen Gegengutachten zu argumentieren. Das wird dann teuer und ist in der Umsetzung kaum darstellbar, denn wenn ein Gutachter bereits berechtigte Mängel festgestellt hat, wird ein anderer Gutachter bei Vorhandensein tatsächlicher Mängel diese nicht in Abrede stellen können.

c) die Gegenseite sitzt die Sache einfach aus und gerät in Bezug auf ihr Recht zur Mangelbeseitigung in Verzug. Jetzt können Sie die Mängel im Rahmen einer Ersatzvornahme ohne Probleme anderweitig beseitigen lassen und der Gegenseite die Kosten hierfür aufbürden. Wehrt sich diese dagegen oder zahlt nicht, haben Sie jetzt leichtes Spiel bei Ihrem Rechtsanwalt, welchem Sie den gesamten Vorgang auf den Tisch legen können, denn die Mängel sind dokumentiert und können nicht in Abrede gestellt werden.

Meist kommt es hier schon zu Aktivitäten in Ihrem Sinne und ein Gutachten muss ich nur bei etwa jedem 10. Fall erstellen, bei welchem die Gegenseite auf Eskalation und Beschädigung der eigenen Reputation programmiert ist. Das kann sich natürlich kein Küchenstudio leisten und meist werden vernünftige Lösungen im Sinne des Kunden angebeboten.

Stehen Sie allerdings alleine da, besteht die Gefahr, dass Sie als Störer und Nörgler empfunden werden. In einem solchen Fall sind viele Anbieter tatsächlich versucht, die Sache durch Aussitzen in Vergessenheit geraten zu lassen.

Bitte beachten:
Die Möglichkeit, einen Gutachter einzuschalten, bedeutet noch lange nicht ein Obsiegen vor Gericht, oder seine Ansprüche überhaupt durchsetzen zu können. Am Ende entscheiden andere über den Ausgang einer Sache, nicht der Gutachter! Wie ein Streit zuende geht, erfährt der Gutachter in den meisten Fällen gar nicht mehr. Nach der Gutachtenerstattung endet die Tätigkeit.

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Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, oder das Montageunternehmen, wenn der Vertrag zur Montage mit einer anderen Firma geschlossen wurde. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
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