Wann kann ich für wen als Küchengutachter tätig werden?
Grundsatz: Als Küchengutachter bin ich für beide Seiten tätig. Küchenverkäufer / Küchenstudios – und auch Verbraucher / Küchenkäufer. Ich bin ich jedoch zu keinem Zeitpunkt Befehlsempfänger oder Marionette einer der beiden Parteien, sondern verhalte mich neutral.
Als Gutachter wird mir meist eine Seite der Medaillie geschildert, mit der Bitte, sofort tätig zu werden und mit einem Gutachten die Position der Gegenseite zu schwächen.
Weil das so nicht „einfach so“ möglich ist, erwarte ich von jedem Aufraggeber:in glasklare Schilderungen des jeweiligen Sachverhaltes. Hierbei bin ich auf Fakten angewiesen, anstelle von subjektiven Eindrücken und kann auch leider keine Gefälligkeitsgutachten erstatten.
Das bedeutet im Folgenden:
Sie sind Küchenhändler / Küchenstudio / Auftragnehmer
Sie haben es mit einem nörgelnden, permanent beschwerenden Kunden zu tun? Es gibt aber realistische Hinweise darauf, dass Ihr Kunde im Recht sein könnte? Dann beauftragen Sie mich bitte nicht, gegen eine rechtschaffende Person gezielt zu schießen. Bemühen Sie sich dann bitte selbst um eine adäquate Lösung des Problems. Ein Gutachter ist kein Spielball Ihrer persönlichen Interessen im Sinne von Gewinnorientierung oder Schadensabwendung um jeden Preis, wenn Sie selbst oder Ihre Erfüllungsgehilfen versagt haben. Ich boxe Sie nicht aus Situationen heraus, welche Sie aufgrund Ihres Geschäftsgebarens selbst herbeigeschworen haben, bzw. diese so gewollt waren, und Sie sich mit Hilfe eines Gutachers nun die Hände rein waschen möchten, anstatt Ihren Verpflichtungen zur Regulierung nachzukommen.
Treten Sie also nur in Fällen an mich heran, in welchen klar ist, dass die Gegenseite (Kunde) mit Ihnen Katz-und-Maus spielt, und unberechtigte Mängelrügen an Sie richtet.
Wird ein Küchenkaufvertrag von einem Kunden angefochten, weil Sie diesem eine 3 Meter Zeile von Burger oder Express mit Discountgeräten für einen fünfstelligen Betrag verkauft haben, bin ich ebenso nicht der richtige Partner, sondern der Ihres Kunden.
Sie sind Kunde, welcher eine Küche gekauft hat – und Sie haben berechtigte Reklamationen, welche nicht erhört werden?
Prüfen Sie bitte zunächst sehr genau, ob Ihre Beschwerden tatsächliche Berechtigung haben!
Ich werde keinen Anbieter (Küchenstudio) mit Anschuldigungen und Aufforderungen gleich welcher Art konfrontieren, wenn Ihre Anliegen nicht Hand und Fuss haben. Wenn Sie es nur auf einen Kaufpreisnachlass ohne konkret belegbare Hintergründe abgesehen haben, bin ich leider nicht Ihr richtiger Partner. Auch hier gilt der Grundsatz, dass ein Gutachter nicht Spielball Ihrer persönlichen Interessen ist, wenn diese unglaubwürdigen Charakter haben. Sie müssen Ihren Fall bzw. die vorhandenen Mängel somit klar kommunizieren. Die Aufforderung „Kommen Sie mal vorbei, und finden Sie raus wo gepfuscht wurde“, genügt hier also nicht.
Komme ich bei einem Vor Ort Termin zu der Auffassung, dass Sie übertrieben haben und sich „Mängel“ nur auf Ihrer persönlichen Ansicht in Bezug auf „da kann man vielleicht was rausholen“ stützen, bin ich auch hier nicht der richtige Partner, sondern der Ihres Küchenstudios. Ich erfinde nichts, damit ein anderer erpresst werden kann.
Es müssen schon sehr konkret Mängel vorliegen oder die Nutzbarkeit Ihrer Küche eingeschränkt sein. Es ist nicht meine Aufgabe, diese Argumente herbei zu zaubern, sondern Sie müssen diese konkret liefern, oder für mich beim Vor Ort Termin klar erkennbar sein.
Sie müssen sich zudem klar sein, dass ein Gutacher keine Alternative zu einem Fehlkauf darstellt, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen Kaufreue verspüren. Ein Gutachter benötigt Fakten, und die übliche Einladung zur Tasse Kaffee im Wohnzimmer (anstatt sofort den Küchenraum betreten zu können), wird von keinem neutralen Gutacher so angenommen – insbesondere zum Schutz des Kunden, wenn das Honorar (wie bei mir und anderen Gutachtern beim Ersttermin nach Stunden zu vergüten ist). Die Fakten spielen sich in der Küche ab. Subjektive Eindrücke zählen nur am Rande.
Aus diesem Grund lautet mein Rat:
Orientieren Sie sich an den Fakten und lassen Sie Subjektivität und Emotionalität in den Hintergrund treten. Das hilft bei meiner Arbeit und beschleunigt den Prozess in Ihrem Sinne!
Der Küchengutachter als Berater
Das ist möglich, doch beachten Sie bitte:
Wenn zunächst kein Gutachten erstattet werden soll, sondern Sie eine parteiische Beratung (Küchenberatung, Erörterung eines Sachverhaltes, Hilfestellungen) wünschen, beachten Sie bitte, dass ich hernach kein Gutachten mehr erstatten kann, wenn ich vormals für Sie als Auftraggeber/in Partei ergriffen habe. Anstelle eines Gutachtens gibt es die Möglichkeit einer „gutachterlichen Ersteinschätzung“, welche Sie zu Ihrer Verwendung (z.B. Argumentationshilfe etc.) beauftragen können.
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Bildrecht Beitragsbild: Andrey_Popov