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Abnahmeprotokoll – die richtige Abnahme einer Küche nach der Küchenmontage

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Abnahmeprotokoll – die richtige Abnahme einer Küche nach der Küchenmontage

Ein wichtiges Thema im Zuge der Fertigstellung einer Küchenmontage ist das sog. Abnahmeprotokoll. Mit dieser „Urkunde“ bestätigt der Kunde unterschriftlich, dass
a) alle Arbeiten korrekt, vollständig und weisungsgemäß durchgeführt wurden
b) ein sog. Küchencheck vollzogen wurde, die Fronten justiert sind, die Arbeitsplatten korrekt montiert u.s.w.
c) alle Elektrogeräte einwandfrei funktionieren
d) sämtliche Unterlagen zur Küche (inkl. Bedienungsanleitungen) ausgehändigt wurden, und
e) eine gründliche Inaugenscheinnahme durch den Auftraggeber stattgefunden hat.
Die Abnahme bei Küchenmontagen ist ein wichtiger Vorgang, und das Abnahmeprotokoll selbst stellt eine Urkunde im juristischen Sinne dar!

Doch ganz ehrlich: Bestenfalls 5% aller Kunden arbeiten alle Punkte ab. Etwa 80% aller Kunden unterschreiben einfach blind, ohne zu lesen auf erste Aufforderung. Treten später Mängel auf, welche im Zuge einer ordentlichen Abnahme gemäß den o.g. Punkten a) bis e) aufgefallen wären, sind es genau diese 80% Kunden, welche ihren Fehler zu spät merken. Um den eigens begangenen Fehler in einen Handlungszwang für das Montageunternehmen umzuwandeln, werden dann auch kleinere Mängel in aggressivem Tonfall vorgetragen. Auch Vorwände werden benutzt.

Hier die Klassiker:

1. Ich wurde zur Unterschrift gedrängt
2. Es war schon zu spät, alle wollten nach Hause, ausserdem war kein richtiges Licht da
3. Mir wurde gesagt, dass Dokument sei nur ein Nachweis für die Monteure, dass diese anwesend waren

Natürlich wissen wir alle, dass einem Kunden die Unterschrift irgendwie „abgeluchst“ werden muss, wenn irgendwo was schiefgelaufen ist, man es aber bis zum Verlassen der Wohnung irgendwie „kaschieren“ muss, z.B. durch ein Ablenkungsmanöver, indem das Protokoll inhaltlich relativiert wird und der Küchenmonteur die Aufmerksamkeit nebenbei auf eine andere Bühne lenkt.

Grund: Viele Küchenmonteure sind selbständig und können sich quasi nur dann ihr Geld abholen, wenn diese beim Auftraggeber (meist Küchenstudio) das unterzeichnete Protokoll (ohne Mängel darauf) vorlegen können. Ist eine Reklamation vermerkt, warten die Monteure auf ihr Geld und müssen nochmal zum Kunden fahren. Wer will das schon.

Küchenabnahme mit dem Abnahmeprotokoll richtig gemacht

Hier die wichtigesten Verhaltensregeln für Auftraggeber:innen.

1. Unterschreiben Sie ein Abnahmeprotokoll erst, nachdem Sie nach der Montage z.B. den „Küchencheck“ mit dem Monteur vollzogen haben und alle Arbeiten erledigt sind. Notieren Sie nicht erledigte Arbeiten und Mängel auf einem Protokoll und lassen Sie es sich vom Monteur bestätigen.

2. Unterschreiben Sie ein Abnahmeprotokoll grundsätzlich erst, wenn Sie alles in Augenschein genommen haben – und sich auch den Inhalt vom Protokoll selbst durchgelesen haben. Lassen Sie sich nicht zur Unterschrift drängen oder Zeitdruck auf Sie ausüben. Späteren Aussagen wie „ich wurde unter Druck gesetzt, es war schon zu spät“ u.s.w. werden später nicht mehr anerkannt.

3. Überzeugen Sie sich davon, dass nichts beschädigt ist (Wände, Treppenhaus u.s.w.) und alles korrekt funktioniert (Schubladen, Türen, Elektrogeräte).

4. Lassen Sie sich alle Papiere zum Montagegut aushändigen, insbesondere Pflegehinweise u.s.w.

5. Achten Sie auf korrekte Protokollführung zu Arbeitszeiten, Einschränkungen, Hindernisse u.s.w.

6. Wird eine bestimmte Arbeit nicht durchgeführt, bestehen Sie auf eine schriftliche Protokollierung nebst der Gründe hierfür.

7. Beruft sich der Küchenmonteur auf Planungsfehler, welche eine Weitermontage verhindern, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Küchenplaner auf.

8. Zeigen Sie offensichtliche Mängel sofort an Ort und Stelle (ggf. schriftlich) an. Nicht offensichtliche Mängel sollten Sie innerhalb 14 Tagen schriftlich und detailliert gegenüber dem Leistungserbringer anzeigen.

Wenn Sie so vorgehen, helfen Sie sich selbst und sind rechtlich gut abgesichert, und das Montagepersonal strengt sich umso mehr an, umso mehr Kunden auf eine sorgfältige Protokollierung achten.

Der 22 Punkte Plan für eine gelungene Küchenabnahme

Die Ausführungen oben beschreiben noch nicht, worauf Sie bei einer Küchenabnahme im Gesamten unbedingt achten sollten. Hier habe ich einen 22 Punkte Plan zusammengestellt, mit dessen Hilfe Sie an alles denken und nichts vergessen, wenn Ihnen der Küchenmonteur das Protokoll zur Unterschrift unter die Nase hält.


Mängel und Rügefristen bei Küchenmontagen

Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Mängel- u. Rügefristen. Um Ansprüche nicht zu verwirken, müssen Mängel an der Ware oder der Arbeit wie folgt angezeigt werden:

Offensichtliche Montagemängel

Das sind Mängel, welche man im Rahmen einer sorgfältigen Prüfung sofort erkennen kann. Beispiele: Siphon ist undicht, Arbeitsplatten verkratzt, Fronten hängen schief u.s.w.
Diese Mängel müssen noch vor Ort schriftlich angezeigt werden, am besten mittels Aufschreiben auf das Abnahmeprtokoll und einer Mängelmeldung per Email gleich am selben Tag.

Nicht offensichtliche Montagemängel

Hierzu gehören Mängel, die bei einer ersten Prüfung nicht aufgefallen sind, später aber erkennbar werden, wenn die Sache (Küche) in Benutzung geht. Beispiele: Sockel löst sich plötzlich, Spülmaschinentüre knarrt plötzlich, ein Griff wackelt u.s.w.
Für eine Meldung dieser Mängel haben Sie 14 Tage Zeit.

Wichtig:
Nach Ablauf dieser Frist unterliegt ein auftretender Mangel der Nutzung einer Sache. Wenn z.B. nach 4 Monaten ein Scharnier der IKEA Kühlschranktüre ausreist, dann liegt ein Garantiefall vor. Dann ist der Hersteller bzw. Verkäufer, aber nicht das Montageunternehmen zuständiger Ansprechpartner.

Für alle Mängelmeldungen gilt:
a) schriftlich anzeigen
b) detailliert anzeigen, ggf. Bilder beifügen
c) fristgerecht anzeigen

Unterschied Garantie und Gewährleistung
Faustregel: Ein Mangel an einer Sache ist eine GARANTIEFALL. Ein Mangel an einer durchgeführten Arbeit ist ein GEWÄHRLEISTUNGSFALL.

Bildrecht Beitragsbild: Motortion Films

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