Küchen Planungsfehler – Definition
Ein Planungsfehler bei einer Küchenplanung liegt vor, wenn die Küche nicht wie ursprünglich geplant eingebaut werden kann. Beispielsweise können einige Komponenten gar nicht montiert werden, andere müssen zurecht gesägt werden, oder es wurden Wasseranschlüsse, Mauervorsprünge oder andere Raumhindernisse nicht beachtet.
Küchen Planungsfehler sind oftmals die größte Ursache dafür, warum eine Küche stellenweise wie „Kraut und Rüben“ aussieht. Auch damit einhergehende Fehler beim Küchenaufmaß spielen eine Rolle. Ist beides fehlerhaft, also die Küchenplanung als auch das Küchenaufmaß, ist die Katastrophe bereits vorprogrammiert!
Bemerken Sie bereits in der Anfangsphase der Küchenmontage Planungsfehler, sollten Sie den Aufbau ggf. abbrechen oder noch gar nicht erst beginnen lassen. Aber auch wenn die Küche schon steht, könnten Sie in krassen Fällen einen Rücktritt vom Küchenkaufvertrag prüfen lassen. Mehr dazu HIER.
Wie passieren Planungsfehler?
Gängige Verkaufspraxis vieler Küchenstudios ist zunächst der Abverkauf einer Küche. Man plant die neue Küche zusammen mit dem Kunden am Bildschirm im Küchenstudio. Ist die Tinte auf dem Kaufvetrag trocken, macht man sich erst die Mühe, ein Aufmaß zu nehmen. Mehr zu diesem Thema finden Sie HIER.
Das führt dann natürlich dazu, dass die Küche nachgeplant werden muss. Hierbei können dann Dinge übersehen werden, welche hätten geändert werden müssen.
Expertentip:
Eine Küche sollte erst geplant werden, wenn der Küchenraum vermessen wurde – optimalerweise von der Person des Küchenplaners selbst!
Weitere Gründe für Planungsfehler könnten auch sein:
- fehlerhaftes Raumaufmaß
- schlichte Unaufmerksamkeit, Interessenlosigkeit
- mangelnde Qualifikation des/der Küchenplaner:in (viele werden nur im Crashkurs anglernt)
- mehrmaliges Überarbeiten der Küchenplanung, viele Änderungswünsche des Kunden (Aufmerksamkeit des Küchenplaners lässt nach)
Wie geht man vor, wenn man eine Küche mit Planungsfehler präsentiert bekommt?
- Zeigen Sie den Mangel dem Küchenstudio bzw. Küchenhändler unverzüglich schriftlich an. Erläutern Sie in Wort und Bild, wo genau Sie Planungsfehler sehen bzw. vermuten.
- Fordern Sie die Beseitigung des Mangels und benennen Sie die Teile, welche zulasten des Küchenhändlers ausgetauscht werden sollen.
- Ist ein Austausch nicht möglich, und können Sie mit dem Planungsfehler irgendwie leben, fordern Sie einen Kaufpreisnachlass. Lassen Sie sich hierzu jedoch ein Kurzgutachen erstellen, damit Ihre Forderungen nicht zu hoch oder zu niedrig sind.
- Reagiert man auf den Vorwurf eines Planungsfehlers bei der Küchenplanung gar nicht, sollten Sie ebenfalls einen Gutachter und später (oder parallel) einen Rechtsanwalt einschalten.
Verpassen Sie keine Fristen, um einen Planungsfehler anzuzeigen!
Ein Planungsfehler ist ein sog. offensichtlicher (kein verdeckter) Mangel. Hier gilt eine sofortige Anzeigepflicht, um seine Rechte gegenüber dem Verkäufer der Küche zu wahren. Lesen Sie hierzu auch meine Artikel zum Thema richtige Küchenabnahme.
Sie sind der Meinung, Ihre Küche wurde falsch geplant?
Dann vereinbaren Sie gerne einen Vor Ort Termin.
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