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Was macht ein Gutachter?

Was macht ein Gutachter?

Ein Gutachter hat die Aufgabe, im Rahmen seines Fachgebietes Feststellungen zu treffen und diese in einem zweiten Schritt Außenstehenden zu vermitteln.

Ein Gutachter ist also jemand, den man zur Klärung einer Sachfrage konsultiert und dessen Entscheidung (Gutachten) später anderen Personen oder Institutionen als Entscheidungsgrundlage dient (Rechtsanwälte, Versicherungsgesellschaften, Privatleute, Gerichte, Gewerbetreibende u.a.).

Wichtig: Ein Gutachter kann niemals bestätigen, wer einen Schaden verursacht hat. Das weiss nur der Auftraggeber, der Gutachter war bei dem Ereignis nicht mit dabei. Ein Gutachter testiert z.B. die Höhe eines Sachschadens, oder den Wiederbeschaffungswert einer Sache, oder wie der Schaden entstanden ist (oder vermutlich entstanden ist).
Aussagen wie: „Ja, die Umzugsfirma hat die Einbauküche zerstört“ sind leider nicht möglich.

Viele Mandanten sind der Meinung, wenn sie einen Gutachter beauftragen wollen, dass dieser sodann zu ihrem Befehlsempfänger wird und ein Gutachten frei nach deren Wünschen erstatten soll. Das funktioniert so in der Paxis jedoch leider nicht!

Sachfrage an den Gutachter

Am Angang muss die Sachfrage formuliert werden, über welche der Sachverständige später sein Gutachten erstatten soll. Diese Frage ist konkret zu formulieren, darf keine Möglichkeiten zu Interpretationen aufkommen lassen und muss schriftlich fixiert werden. Ein Beispiel einer solchen Sachfrage (Beauftragung) könnte z.B. sein: „Wie hoch sind die Schäden und Kosten für die Wiederinstandsetzung einer Einbauküche?“.

Weisungsfreiheit des Gutachters

Im Zuge seiner Arbeit muss der Gutachter weisungsfrei agieren können. Er darf somit vom Auftraggeber zu keiner bestimmten Handlung angewiesen werden, um das Vertragsziel (Gutachten) zu erreichen, da alles andere ein sogenanntes „Gefälligkeitsgutachten“ wäre. Ein Gutachter, der ein solches Gefälligkeitsgutachten ausstellt, verliert seinen guten Ruf und damit auch Existenzgrundlage. Aus diesem Grund werden Sie von mir zu keinem Zeitpunkt ein Gefälltigkeitsgutachten erhalten.

Unparteiisches Arbeiten des Gutachter

Der Gutachter muss zudem unparteiisch bleiben und sich rein auf den Sachverhalt konzentrieren. Er ist weder Freund noch Feind von jemanden, und zwar weder vom Auftraggeeber, noch von der Gegenseite. Hierzu gehört das Ablehnen von Zuwendungen und Geschenken, gleich welcher Art und welchen Wertes, ebenso finden keine privaten oder gar freundschaftliche Beziehungen statt, da dies einer Einflussnahme gleichkäme.

Ausnahme:
Wenn Sie mich konkrekt nicht mit einer Gutachtenerstattung beauftragen, sondern mit einer Beratung, Küchenplanung, Schulung von Küchenmonteuren u.s.w., zählt das Prinzip der Unparteilichkeit nicht, da es keine Gegenseite gibt.

Interessant ist auch der Beitrag, für wen ich als Küchengutachter tätig werden kann.


Gutachtenerstattung

In einem Gutachten selbst muss der festgestellte Sachverhalt so erklärt werden, dass die Zusammenhänge auch ein Laie verstehen kann, welcher in den Fall nicht involviert ist und vom vorliegenden Thema keine Ahnung hat. In den meisten Fällen rufen Gerichte einen Sachverständigen an, um sich über einen Sachverhalt „beraten“ zu lassen. Das Gericht kann das Gutachten später zur Entscheidungsfindung und einer Ausurteilung heranziehen, oder auch nicht mehr weiter in Betracht ziehen.

Schiedsgutachten & Schiedsabrede

Man kann einen Gutachter auch als sog. Schiedsgutachter beauftragen. Dies geschieht dann meist von mehreren Parteien. Das spätere Schiedsgutachten ist sodann rechtsverbindlich für alle Parteien! Das Schiedsgutachten wird im Streitfalle von Gerichten nach § 319 Abs. 1 S. 1 BGB nur darauf überprüft, ob es „offenbar unbillig“ ist.

Man unterscheidet in diesem Bereich vertragliche Leistungsbestimmung, ein rechtsklärendes Gutachten oder ein Beweisgutachten.

Ein klassisches Beipiel eines Schiedgutachtens aus meiner Praxis ist z.B. eine Auseinanderstezung zwischen einem Bauherren (Auftraggeber) und einer Montagefirma (Auftragnehmer), welche sich im Zuge der Durchführung über mehrere Punkte wie Abwicklung, Höhe der Vergütung u.s.w. aufgrund zuvieler Unwägbarkeiten und Geschehnisse überworfen haben und selbst nicht mehr in der Lage sind, eine gerechte und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Hier kann der Schiedsgutachter sodann ein Urteil fällen, welches für beide Parteien rechtliche Verbindlichkeit hat. Auf diese Weise lassen sich im übrigen langwierige und schwierige Gerichtsprozesse vermeiden.

Fragen? Nehmen Sie Kontakt zum Gutachter auf!

Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, oder das Montageunternehmen, wenn der Vertrag zur Montage mit einer anderen Firma geschlossen wurde. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
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