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Küchengutachten für Gewerbekunden

Küchengutachten für Gewerbekunden

Zu meinen gewerblichen Mandanten gehören Vermieter, Handwerker, Möbelhäuser, Küchenstudios, Architekten, Rechtsanwälte, Versicherungsesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften u.v.m. welche ein Gutachten im Bereich von Einauküchen benötigen.

Insbesondere gewerbliche Küchenhändler (Küchenstudios oder Möbelhäuser) haben es oftmals mit Kunden zu tun, welche mit fingierten Mängeln die Schlusszahlung für die Küche nicht leisten – in der Hoffnung, der Anbieter werde nachgeben und wegen einer Restschuld nicht klagen. Vermeintliche Mängel werden zeitversetzt vorgetragen (Salamitaktik), um so den Anbieter, als auch das Montageteam nervlich zu zermürben.

Es gibt tatsächlich Menschen, welche zu Unrecht und wegen unerheblicher Summen eine jahrelange Schlammschlacht anzetteln. Bisher bin ich in 9 von 10 Fällen derartigem Klientel auf die Schliche gekommen, und nur in 1 von etwa 10 Fällen eskaliert es dann jahrelang weiter, was aber der Streitsucht der Gegenseite geschuldet ist. Besonders emotinal anstatt rational gestimmte Zeitgenossen:innen können es einem Küchenstudio schwer zu schaffen machen. Gerne helfe ich auch hier mit einem Gutachten, welches, sofern zutreffend, Ihren Standpunkt auf rechtlich gesündere Füsse stellt, als mit dem betreffenden Kunden eine Emailschlacht zu führen.

Das sollten Sie unbedingt beachten:
Anders als bei einem Mangel z.B. an einem Auto (Tankdeckel klemmt ständig), sieht Ihr Kunde einen Mangel an einer Einbauküche jeden Tag! Morgens, wenn er zum Frühstück in die Küche geht, wenn er das Haus verlässt und an der Küche vorbeiläuft, abends wenn er kocht oder bei einer offenen Wohnküche auf der Couch sitzt. Ihr Kunde ist mit dem Mangel also ständig konfrontiert, weil er ihn ununterbrochen vor Augen hat. Enbtsprechend emotionsgeladen wird Ihr Kunde auch reagieren, während Sie in Ihrem Büro sitzen und davon nichts mitbekommen.

Wichtig: Grundsätzlich ist es besser, nicht zu viel zu schreiben. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und sind zu viele Emotionen im Spiel, unterlassen Sie jeglichen Schriftverkehr und überlassen das weitere „Schlachtfeld“ Anwälten und/oder einem Küchengutachter bzw. Sachverständigen für Einbauküchen und Küchenmontage.

Küchengutachten im Rahmen der Abnahme auf Objektbaustellen

Sie möchten als Auftraggeber sicherstellen, dass die von Ihnen gelieferten und von Ihren Monteuren installierten Küchen fachgerecht montiert und mängelfrei sind?
Gerne biete ich Ihnen im Rahmen des Projektmanagements als Montageleiter diesen Service bundesweit an.

Bevor ich für Sie tätig werden kann, muss geprüft werden, ob ich bereits gegen Ihr Unternehmen tätig bin oder war, um Interessenskonflikte zu vermeiden!

Jetzt Anfrage für ein Küchengutachten stellen

Wenn der Fall bereits besprochen wurde und Sie alle Informationen haben, können Sie den Vor Ort Termin anklicken. Das übrige Formular verschwindet dann und Sie gelangen zur Termineingabe. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Formular vormals schon ausgefüllt haben und mir die übrigen Daten alle vorliegen. Falls dies nicht so ist, klicken Sie bitte „Ich wünsche Kontaktaufnahme“ an. Es werden nur Termine für Fälle vergeben, welche mir bereits bekannt sind und besprochen wurden!
Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, der beauftragte Handwerker, die Umzugsfirma, oder das Montageunternehmen. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
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Laden Sie hier für den Fall relevante Datein hoch. Das können sein: Montageunterlagen, ein Auftrag, ein Kaufvertrag, Planungen, bisherige Korrepondenz. Nur anhand dieser Unterlagen ist es möglich zu entscheiden, ob wir Ihren Auftrag annehmen können.
Mit dem Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich mit der uneingeschränkten Verarbeitung und Speicherung derselben zum Zwecke Ihrer Anfrage einverstanden. Weitergehende Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf dieser Webseite. Weiterhin bestätigen Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite gelesen und verstanden zu haben, und dass diese in die vorliegende Beauftragung sowie Folgebeauftragungen wirksam mit einbezogen werden.