Muss ein Vermieter eine Küche stellen oder eine Küche erneuern?
Grundsätzlich ist ein Vermieter nicht verpflichtet, eine Küche in eine Mietwohnung bauen zu lassen. Es steht ihm frei, die Wohnung leer oder mit Einbauküche zu vermieten. Vermietet ein Vermieter allerdings eine Wohnung mit einer Küche darin (Mitvermietung der Küche, Gebrauchsüberlassung), muss er diese Küche erneuern, wenn diese nicht mehr funktional, nicht mehr reperabel oder zu stark verschlissen ist.
Viele Vermieter stellen sich hier quer. In meiner Praxis (Montagebetrieb für Küchen) sehe ich regelmäßig Küchen, welche eigentlich auf den Sperrmüll gehören: schimmlig, verschlissen, teilweise gute 30 Jahre alt. Ein aktueller Fall: Hier hat der Vermieter gerade mal und „freundlicherweise“ den Austausch eines Backofens genehmigt, der schon nicht mehr installierbar war, weil der Backofenschrank wegen feuchtem Holz bereits durchgeweicht war. Die Mieterin hat mehrfach vergeblich den Einbau einer neuen Küche verlangt. Als Antwort kam ein Schreiben, dass die Miete nunmehr erhöht werde.
Beim Thema Vermieter erneuert Küche nicht kommt es also regelmäsig zu Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern. Hier kann ich Ihnen als zert. Sachverständiger für Einbauküchen sicherlich zur Seite stehen.
ACHTUNG!
Es ist ausserdem zu unterscheiden, ob es sich um eine mitvermietete Küche handelt, oder um eine sog. „Leihküche“, welche einem gesonderten Vertragsverhältnis zugeordnet ist. Je nach Ausgestaltung des Vertrages, können sich Haftungsfragen anders als zunächst angenommen stellen. Steht über eine vorhandene Einbauküche überhaupt nichts im Mietvertrag, gelten wiederum andere Entscheidungskriterien. Bei einer nur zur Nutzung überlassenen Küchen kann es sein, dass den Vermieter überhaupt gar keine Instandhaltungspflicht trifft. Es gilt also zunächst einmal die rechtliche Konstellation zu prüfen.
Generelle Ausnahme:
Ist die Küche durch falschen Gebrauch, mangelnde Pflege oder anderen Gründen nicht mehr brauchbar, verschlissen oder beschädigt, welche Ihnen als Mieter/in zuzurechnen sind, ist der Vermieter natürlich nicht verpflichtet, eine neue Küche oder Teile davon zu erneuern. Im Gegenteil: Der Vermieter kann in einem solchen Fall sogar Schadenersatz von Ihnen fordern!
Vermieter erneuert Küche nicht – Gutachter hilft!
Wenn Sie also der Meinung sind, dass Ihnen der Vermieter die vorhandene Küche erneuern muss bzw. sollte, besteht folgende Möglichkeit:
- Senden Sie mir Ihren Mietvertrag. Diesen können Sie fotografieren und unten im Formular hochladen.
- Ich prüfe entsprechende Klauseln, was eine ggf. vorhandene Küche anbelangt und was hierüber vereinbart wurde. Gibt es für die Küche einen separatern Vertrag, senden Sie bitte auch diesen.
- Senden Sie aussagekräftige Bilder der Küche, welche den Zustand zeigen. Auch die Bilder können Sie im Formular hochladen.
- Ich melde mich bei Ihnen telefonisch, um Ihnen meinen ersten Eindruck zu vermitteln.
- Wenn Sie und ich es als lohnenswert ansehen, ist der nächste Schritt die persönliche Inaugenscheinnahme. Diese ist zwingend notwendig, da ein Gutachter niemals ein Gutachten anhand von Bildern erstatten darf.
- Sie erhalten im Anschluss ein Kurzgutachten über den Zustand der Küche sowie eine gutachterliche Meinung in Schriftform.
Dieses Gutachten können Sie dann Ihrem Vermieter weiterleiten, und einen Rechtsanwalt zusätzlich einschalten, sollte die Vermieterseite sich weiterhin weigern, die Küche zu erneuern. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Gutachtenerstattung und die Meinungsäusserung eines Sachverständigen keine Rechtsberatung darstellen und eine solche auch nicht ersetzen. Der Gutachter ist für Sachfragen zuständig, Ihr Anwalt für Rechtsfragen.
Vor Ort Termin und Kurzgutachten werden analog Honorarliste pauschal mit 450 € berechnet.
Wer muss den Gutachter bezahlen?
Ob Sie die Kosten vom Vermieter erstattet bekommen, hängt davon ab, ob sie oder Ihr Anwalt mit dem Gutachten „durchkommen“ und ggf. ein Gericht es akzeptiert, wenn ein Rechtsstreit schon anhängig ist. Das Gutachten bezahlt immer zunächst der/die Auftraggeber:in. Ihr Anwalt kann Sie über Möglichkeiten besser beraten, mir ist dies untersagt. Weiterhin sind Gutachterkosten grundsätzlich vor Aushändigung des Gutachtens via Kostenvorschussrechnung fällig.