Umzugsschäden

Der wohl am breitesten gefächerte und höchst frequentierte Bereich meiner Tätigkeit beschäftigt sich mit Umzugsschäden; also mit Schäden, welche eine Umzugsfirma angerichtet hat und hernach jedwede Urheberschaft in Abrede stellt.

Meine Erfahrung in diesem Geschäft reicht bis 2004 zurück und ich habe im Laufe der Zeit über 200 Umzugsunternehmen „von innen“ gesehen. Mir sind die Geschäftspraktiken vieler Umzugsfirmen geläufig: Es ist rauher, hart umkämpfter Markt, alles muss schnell gehen und es gibt kaum Umzüge, welche tatsächlich ohne Sachschäden abgewickelt werden.

Die alltägliche Praxis: Preisdumping bis ins Bodenlose (Beispiel: LKW mit 3 Mann für 8 Stunden nur 360 €). Das kann nicht funktionieren, oder nur mit Mitarbeitern, welche für 5 € / Stunde schwarz arbeiten (in der Branche auch „Schleppschweine“ oder „Buckelknechte“ genannt). Das sind meist grobmotorisch veranlagte Leute mit einem Drogen- o. Alkoholproblem, welche mangels Feingefühl und Anstand das Eigentum der Auftraggeber unachtsam behandeln und durch ihre Gleichgültigkeit nicht selten einen ganzen Hausstand während des Transportes zerstören. Maximal 5% aller mir bekannten „Umzugsfachkräfte“ sprechen hiesige Landessprache, haben ihren Job gelernt, sind handwerklich begabt und können mit Kunden umgehen. Alles andere ist, gelinde gesagt, „netter Versuch“, auch wenn nicht nett gemeint.

Zu hohe Umzugskosten? Abzocke?

Viele Umzugsunternehmen wirken nach außen seriös (Motto: Der Preis regelt das Niveau) und fischen sich so besserzahlendes Klientel ab. Nicht selten sind es dann aber die gleichen Mitarbeiter (s.o.) und gleichen Geschäftspraktiken – diesmal eben zu einem erhöhten Preis. Auch ob Sie im Hinblick auf Ihren Umzugspreis zuviel gezahlt haben (Stichworte Wucher und Abzocke), kann ich für Sie als Gutachter ermitteln.

Wenn es zu Umzugsschäden kommt, was dann?

Meist redet sich das Umzugsunternehmen aus der Verantwortung. Viele Umzugsfirmen haben gut ausgefeilte Geschäftsbedingungen und schieben die Schuld auf den Auftraggeber. Klassiker wären folgende:

– das war vorher schon kaputt
– Sie hätten ja eine Zusatztransportversicherung abschließen können
– das haben Sie falsch verpackt u.s.w., etc. pp.

Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten, also z.B. Mängel und Schäden rechtzeitig, detailliert und schriftlich anzeigen.

Als Gutachter für Umzugsschäden betreibe ich erster Linie Beweissicherung, prüfe alle Unterlagen, rekonstruiere Kommunikationsverläufe und Sachverhalte. Oftmals kann man aus dieser Arbeit schon erste Erkenntnisse ziehen.

Hier die Klassiker aus meiner Praxis:

  • zerkratztes Parkett
  • Beschädigungen am / im Treppenhaus
  • beschädigte Möbel oder Küchenteile
  • Inhalt ganzer Kisten zerstört (kein luftgefederter LKW, sonder blattgefederter Anhänger), welche bei der Überfahrt von Verkehrshinderissen „in die Luft springt“ und alles zerstört, was nicht aus Titan ist. Eine seriöse Fachspedition kommt mit lufgefederten LKW 7,5 to aufwärts, nicht mit Kleintransportern oder Anhängern daher

Sie möchten eine Umzugsfirma auf Umzugsschäden verklagen?

Das muss gut vorbereitet sein! Schildern Sie mir Ihr Problem. Zusammen mit spezialisierten Rechtsanwälten könnten wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Gerne biete ich Ihnen zunächst ein Informationsgespräch vorab an, um festzustellen, ob sich in Ihrem Fall eine Gutachtenerstattung überhaupt lohnt.

Wenn Ihr Anliegen bereits besprochen wurde und wir alle Informationen haben, können Sie den Vor Ort Termin anklicken. Das übrige Formular verschwindet dann und Sie gelangen zur Termineingabe. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Formular vormals schon ausgefüllt haben und uns die übrigen Daten alle vorliegen. Falls dies nicht so ist, klicken Sie bitte „Ich wünsche Kontaktaufnahme“ an. Es werden nur Termine für Fälle vergeben, welche uns bereits bekannt sind und besprochen wurden!
Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenskonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, der beauftragte Handwerker, die Umzugsfirma, oder das Montageunternehmen. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
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Laden Sie hier für den Fall relevante Datein hoch. Das können sein: Montageunterlagen, ein Auftrag, ein Kaufvertrag, Planungen, bisherige Korrepondenz. Nur anhand dieser Unterlagen ist es möglich zu entscheiden, ob wir Ihren Auftrag annehmen können. Senden Sie bitte keine Unterlagen über 15 Min. Lesezeit. Übermäßiges Aktenstudium im Vorfeld müssen wir sonst berechnen, aber melden uns in diesem Fall natürlich bei Ihnen.
Mit dem Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich mit der uneingeschränkten Verarbeitung und Speicherung derselben zum Zwecke Ihrer Anfrage einverstanden. Weitergehende Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf dieser Webseite. Weiterhin bestätigen Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite gelesen und verstanden zu haben, und dass diese in die vorliegende Beauftragung sowie Folgebeauftragungen wirksam mit einbezogen werden.