Schiedsgutachter

Schiedsgutachter: Schlichter statt Richter!

Robert Pudewell – Ihr Schiedsgutachter in Berlin für Schiedsgutachten für den Bereich Küche, Handwerk und Montage.

Ein Schiedsgutachten ist der beste Weg, einen Gerichtsprozess zu vermeiden und zerstrittene Parteien wieder zueinander finden zu lassen!

Was ist ein Schiedsgutachten und was macht ein Schiedsgutachter?

Mithilfe eines Schiedsgutachters können zwei oder mehrere Parteien den Schiedsgutachter mit der Klärung einer Streitfrage beauftragen, welche in den Fachbereich des Gutachters fällt. Hier vorliegend sind es beim Sachverständigen Robert M. Pudewell primär Themen, welche sich um das Thema Handwerkerleistungen drehen; im Detail überhöhte Handwerkerrechnung, Montagefehler bei einer Küchenmontage, Umzugsschäden, (Handwerkerpfusch) u.a.

Der Schiedsgutachter nimmt hier die Rolle eines „fachkundigen Schlichters“ ein. Es werden alle Parteien angehört, sämtliche getroffene Vereinbarungen studiert und vorhandene Unterlagen zur Sache berücksichtigt. Im Anschluss erfolgt mit der Erstattung des Schiedsgutachtens eine für alle Beteiligten rechtsverbindliche Entscheidung, an welche sich alle Parteien halten müssen. Es gibt keine weiteren Rechtsmittel mehr, ausser die Entscheidung des Schiedsgutachters war „unbillig“ und verstößt u.a. gegen Treu und Glauben.

Vermeiden Sie einen unnötigen, teuren und vor allem langwierigen Gerichtsprozess, wenn sich die Sache auch an einem Tag schnell und ziemlich unbürokratisch vom Tisch fegen lässt!

Wenn Sie ein Schiedsgutachten anstreben, muss auch die Gegenseite damit einverstanden sein. Auftraggeber sind beide Parteien, welche sich die Kosten für den Schiedsgutachter teilen. Die zerstrittenen Parteien setzen mit der Beauftragung ihr vollstes Vertrauen in die Person des Schiedsgutachter und haben sich hernach an dessen Entscheidung zu orientieren. Es gibt hier meist immer eine Partei, welche bei diesem Prozess obsiegt, und eine Partei, welche unterlegen ist. In anderen Fällen ergeht auch eine 50:50 Entscheidung. Keine der Parteien wird dies vorher wissen, da der Schiedsgutachter sich während den Verhandlungen zu 100% neutral verhält und sich rein an Fakten anstelle von Emotionalitäten oder Schicksalen orientiert. Lesen Sie auch zu den Pflichten eines Gutachters.

Beide oder alle Parteien müssen den Willen äußern, einen Rechtsstreit mithilfe eines Schiedsgutachtens anstelle eines Gerichtsprozesses zu beenden. Nur dann kann dieses Rechtsmittel zur Anwendung kommen. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen den zerstrittenen Parteien und dem Schiedsgutachter bildet hierfür die rechtliche Grundlage.

Schiedsgutachten: Vertragen statt klagen!

Anders als ein Schiedsrichter entscheidet der Schiedsgutachter nicht über einen ganzen Rechtsstreit, sondern nur über einzelne Aspekte. Eine Schiedsvereinbarung liegt daher vor, wenn die Parteien den Weg zu den ordentlichen Gerichten insgesamt ausschließen wollen.[3] Demgegenüber ist ein Schiedsgutachten gewollt, wenn die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung nach § 317 BGB bestehen soll.[4]

Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Schiedsgutachten

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Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenskonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, der beauftragte Handwerker, die Umzugsfirma, oder das Montageunternehmen. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
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