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Gutachter Kosten

Bei einem Sachverständigenhonorar (Gutachterkosten) unterscheidet man zunächst zwischen einem Privatgutachter und einem gerichtlich bestellten und vereidigten Gutachter. Letzerer unterliegt der sog. JVEG. Dies ist eine Zahlentabelle mit festen Sätzen, zu welchem ein Gutachter eines bestimmten Fachgebietes seine erbrachten Leistungen abrechnen darf. Der Privatgutachter ist hingegen in der Ausgestaltung seiner Honoraransprüche frei.

Gutachter aller Branchen, auch Baugutachter, Immobiliengutachter oder Küchengutachter, bieten ihr Wissen und ihre Expertise nicht kostenlos an. Prüfen Sie daher ggf. in einem persönlichen Gespräch, ob sich eine Gutachtenerstattung für Sie lohnt und ob Sie diese ggf. erstattet bekommen können. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular unten und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir rufen Sie dann zurück.

Gutachter Kosten

LeistungHonorar
Ortstermin Gutachter bis 1 Stunde
zur Vorbeitung einer Gutachtenerstattung
290 €
je weitere Stunde 130 €
MEISTGEBUCHT!
unverb. Ortstermin zum Erstgespräch bis 45 Min.

Ersteinschätzung der Sachlage
Besprechung weitere Vorgehensweise
190 €
unverbindliches Erstgespräch in der Kanzlei bis 45 min.130 € (Oberkrämer, an der A10 nördlicher Berliner Ring)
Abnahme von Arbeiten (pro Gewerk)290 €
(bis 1 Stunde inkl. Anfahrt Geschäftsgebiet)
Zeitwertgutachten Einbauküche (Kurzgutachten) Preis variiert nach Küchengröße ab 150 €
zzgl. Aufwand vor Ort, mind. 1 Stunde
Gutachtenerstattung für Vollgutachten, Grundhonorarab 750 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
MEISTGEBUCHT
Kurzgutachten Grundhonorar
ab 400 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
MEISTGEBUCHT
Erstanschreiben Gegenseite allgemein
nach Vereinbarung (für sofortigen Schlichtungsversuch ohne Gutachten)
meist ab 300 €, je nach Arbeitsaufwand
Schiedsgutachten
Ausarbeitung Schiedsabrede
nach Vereinbarung & Streitwert
Grundpauschale ab 500 € je Partei + Weiterberechnung
Kilometerpauschale1,50 € / km (ausserhalb Geschäftsgebiet, berechnet ab AK Funkturm)
Übernachtungspauschale 190 € / Nacht (z.B. Zeugenaussage in Fremdstädten)
Stundensatz Erfüllungsgehilfen 90 € (auftragsbezogen pro Stunde)
Preise brutto und gültig im Großraum Berlin / Potsdam, Landkreise PM, TF, OHV und HVL, und sofern anderslautendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Bei Gutachtern üblich ist eine Vorschuss Kostenanforderung; d.h. ein Gutachten “auf Rechnung” ist nicht möglich. Wir behalten uns gesonderte, hier abweichende Vereinbarungen vor. Ortstermine sind sofort vor Ort zur Zahlung fällig.

Natürlich können wir Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen, ob eine Gutachtenerstattung in Ihrem speziellen Fall Sinn machen könnte. Mit einem Sachverständigengutachten haben Sie eine scharfe Waffe in der Hand, wenn z.B. die Gegenseite nur mit lapidaren Ausreden aufwarten kann, um z.B. eine Rechnung nicht begleichen zu müssen.

Wer muss die Gutachterkosten bezahlen?

Die Frage, wer die Kosten für einen Gutachter bezahlen muss, ist einfach beantwortet: Der Auftraggeber, welcher das Gutachten in Auftrag gibt. In welchen Fällen Sie von der Gegenpartei später Gutachterkosten auch juristisch einfordern können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, empfehlen wir Ihnen auf Basis eines aktiven Auftrags gerne eine auf Ihren speziellen Fall spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Kosten für Gutachter über Rechtsschutzversicherung

Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, mit Ihrer Rechtschutzversicherung Verhandlungen über eine Kostenübernahme zu führen.

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Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Angebotes auf dieser Webseite. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen oder empfehlen Ihnen auf Basis eines aktiven Beratervertrages spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien.