Bei einem Sachverständigenhonorar (Gutachterkosten) unterscheidet man zunächst zwischen einem Privatgutachter und einem gerichtlich bestellten und vereidigten Gutachter. Letzerer unterliegt der sog. JVEG. Dies ist eine Zahlentabelle mit festen Sätzen, zu welchem ein Gutachter eines bestimmten Fachgebietes seine erbrachten Leistungen abrechnen darf. Der Privatgutachter ist hingegen in der Ausgestaltung seiner Honoraransprüche frei.
Gutachter aller Branchen, auch Baugutachter, Immobiliengutachter oder Küchengutachter, bieten ihr Wissen und ihre Expertise nicht kostenlos an. Prüfen Sie daher ggf. in einem persönlichen Gespräch, ob sich eine Gutachtenerstattung für Sie lohnt und ob Sie diese ggf. erstattet bekommen können. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular unten und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir rufen Sie dann zurück.
Gutachterkosten
Leistung | Honorar |
Fallanalyste (telefonisch, max. 15 Min.) | kostenlos HIER buchen |
MEISTGEBUCHT! Ortstermin zum Erstgespräch bis 1 Stunde Ersteinschätzung der Sachlage Besprechung weitere Vorgehensweise | 300 € |
unverbindliches Erstgespräch in der Kanzlei bis 45 min. | 120 € |
Zeitwertgutachten Einbauküche (Kurzgutachten) Preis variiert nach Küchengröße | ab 150 € zzgl. Aufwand vor Ort, mind. 1 Stunde |
Gutachtenerstattung für Vollgutachten, Grundhonorar | ab 750 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand) |
MEISTGEBUCHT Kurzgutachten Grundhonorar | ab 400 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand) |
MEISTGEBUCHT Erstanschreiben Gegenseite allgemein | nach Vereinbarung (für sofortigen Schlichtungsversuch ohne Gutachten) meist ab 300 €, je nach Arbeitsaufwand |
Schiedsgutachten Ausarbeitung Schiedsabrede | nach Vereinbarung & Streitwert Grundpauschale ab 500 € je Partei + Weiterberechnung |
Kilometerpauschale | 1,50 € / km (ausserhalb Stadtgebiet Berlin u. Potsdam, berechnet ab AK Funkturm) |
Übernachtungspauschale | 190 € / Nacht (z.B. Zeugenaussage in Fremdstädten) |
Stundensatz Erfüllungsgehilfen | 90 € (auftragsbezogen pro Stunde) |
Natürlich können wir Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen, ob eine Gutachtenerstattung in Ihrem speziellen Fall Sinn machen könnte. Mit einem Sachverständigengutachten haben Sie eine scharfe Waffe in der Hand, wenn z.B. die Gegenseite nur mit lapidaren Ausreden aufwarten kann, um z.B. eine Rechnung nicht begleichen zu müssen.
Wer muss die Gutachterkosten bezahlen?
Die Frage, wer die Kosten für einen Gutachter bezahlen muss, ist einfach beantwortet: Der Auftraggeber, welcher das Gutachten in Auftrag gibt. In welchen Fällen Sie von der Gegenpartei später Gutachterkosten auch juristisch einfordern können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, empfehle ich Ihnen auf Basis eines aktiven Auftrags gerne eine auf Ihren speziellen Fall spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
Kosten für Gutachter über Rechtsschutzversicherung
Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, mit Ihrer Rechtschutzversicherung Verhandlungen über eine Kostenübernahme zu führen.
Schildern Sie uns hier Ihr Problem!
Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Angebotes auf dieser Webseite. Gerne arbeite ich mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen oder empfehle Ihnen auf Basis eines aktiven Beratervertrages spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien.