Was kostet ein Gutachter?

Bei einem Sachverständigenhonorar (Gutachterkosten) unterscheidet man zunächst zwischen einem Privatgutachter und einem gerichtlich bestellten und vereidigten Gutachter. Letzerer unterliegt der sog. JVEG. Dies ist eine Zahlentabelle mit festen Sätzen, zu welchem ein Gutachter eines bestimmten Fachgebietes seine erbrachten Leistungen abrechnen darf. Der Privatgutachter ist hingegen in der Ausgestaltung seiner Honoraransprüche frei.

Gutachter aller Branchen, auch Baugutachter, Immobiliengutachter oder Küchengutachter, bieten ihr Wissen und ihre Expertise nicht kostenlos an. Prüfen Sie daher ggf. in einem persönlichen Gespräch, ob sich eine Gutachtenerstattung für Sie lohnt und ob Sie diese ggf. erstattet bekommen können. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular unten und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir rufen Sie dann zurück.

Gutachterkosten

LeistungHonorar
Fallanalyste (telefonisch, max. 15 Min.)kostenlos HIER buchen
MEISTGEBUCHT!
Ortstermin zum Erstgespräch bis 1 Stunde

Ersteinschätzung der Sachlage
Besprechung weitere Vorgehensweise
300 €
unverbindliches Erstgespräch in der Kanzlei bis 45 min.120
Zeitwertgutachten Einbauküche (Kurzgutachten) Preis variiert nach Küchengröße ab 150 €
zzgl. Aufwand vor Ort, mind. 1 Stunde
Gutachtenerstattung für Vollgutachten, Grundhonorarab 750 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
MEISTGEBUCHT
Kurzgutachten Grundhonorar
ab 400 € (Weiterberechnung je nach Umfang und Aufwand)
MEISTGEBUCHT
Erstanschreiben Gegenseite allgemein
nach Vereinbarung (für sofortigen Schlichtungsversuch ohne Gutachten)
meist ab 300 €, je nach Arbeitsaufwand
Schiedsgutachten
Ausarbeitung Schiedsabrede
nach Vereinbarung & Streitwert
Grundpauschale ab 500 € je Partei + Weiterberechnung
Kilometerpauschale1,50 € / km (ausserhalb Stadtgebiet Berlin u. Potsdam, berechnet ab AK Funkturm)
Übernachtungspauschale 190 € / Nacht (z.B. Zeugenaussage in Fremdstädten)
Stundensatz Erfüllungsgehilfen 90 € (auftragsbezogen pro Stunde)
Preise gültig im Großraum Berlin / Potsdam und sofern anderslautendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Bei Gutachtern üblich ist eine Vorschuss Kostenanforderung; d.h. ein Gutachten „auf Rechnung“ ist nicht möglich. Wir behalten uns gesonderte, hier abweichende Vereinbarungen vor.

Natürlich können wir Ihnen bereits im Vorfeld mitteilen, ob eine Gutachtenerstattung in Ihrem speziellen Fall Sinn machen könnte. Mit einem Sachverständigengutachten haben Sie eine scharfe Waffe in der Hand, wenn z.B. die Gegenseite nur mit lapidaren Ausreden aufwarten kann, um z.B. eine Rechnung nicht begleichen zu müssen.

Wer muss die Gutachterkosten bezahlen?

Die Frage, wer die Kosten für einen Gutachter bezahlen muss, ist einfach beantwortet: Der Auftraggeber, welcher das Gutachten in Auftrag gibt. In welchen Fällen Sie von der Gegenpartei später Gutachterkosten auch juristisch einfordern können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, empfehle ich Ihnen auf Basis eines aktiven Auftrags gerne eine auf Ihren speziellen Fall spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Kosten für Gutachter über Rechtsschutzversicherung

Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, mit Ihrer Rechtschutzversicherung Verhandlungen über eine Kostenübernahme zu führen.

Schildern Sie uns hier Ihr Problem!

Wenn Ihr Anliegen bereits besprochen wurde und wir alle Informationen haben, können Sie den Vor Ort Termin anklicken. Das übrige Formular verschwindet dann und Sie gelangen zur Termineingabe. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Formular vormals schon ausgefüllt haben und uns die übrigen Daten alle vorliegen. Falls dies nicht so ist, klicken Sie bitte „Ich wünsche Kontaktaufnahme“ an. Es werden nur Termine für Fälle vergeben, welche uns bereits bekannt sind und besprochen wurden!
Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenskonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, der beauftragte Handwerker, die Umzugsfirma, oder das Montageunternehmen. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
Drag & Drop Files, Choose Files to Upload Du kannst bis zu 10 Dateien hochladen.
Laden Sie hier für den Fall relevante Datein hoch. Das können sein: Montageunterlagen, ein Auftrag, ein Kaufvertrag, Planungen, bisherige Korrepondenz. Nur anhand dieser Unterlagen ist es möglich zu entscheiden, ob wir Ihren Auftrag annehmen können. Senden Sie bitte keine Unterlagen über 15 Min. Lesezeit. Übermäßiges Aktenstudium im Vorfeld müssen wir sonst berechnen, aber melden uns in diesem Fall natürlich bei Ihnen.
Mit dem Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich mit der uneingeschränkten Verarbeitung und Speicherung derselben zum Zwecke Ihrer Anfrage einverstanden. Weitergehende Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf dieser Webseite. Weiterhin bestätigen Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite gelesen und verstanden zu haben, und dass diese in die vorliegende Beauftragung sowie Folgebeauftragungen wirksam mit einbezogen werden.

Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Angebotes auf dieser Webseite. Gerne arbeite ich mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen oder empfehle Ihnen auf Basis eines aktiven Beratervertrages spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien.