Küchengutachten für Privatkunden

Reklamation Einbauküche

Eine der häufigsten Themen mit denen ich in Berühung komme, ist das Thema Reklamation Einbauküche. Egal wo Sie Ihre Küche gekauft haben: Im Küchenstudio, bei IKEA, Porta, Möbel Höffner u.s.w., überall gibt es stets und ständig Anlass zur Reklamation und Beschwerde.

Hinweis: Wenn Sie Ärger mit einer IKEA Küche, oder der Montage einer IKEA Küche haben, kann der Artikel speziell zu IKEA Küchen Reklamation interessant für Sie sein.

Was sind typische Reklamationsgründe im Bereich Küche?

  • Planungsfehler. Küche passt nicht wie geplant und bestellt, mehr dazu auch HIER
  • Verarbeitungsfehler am Material; besonders häufiger Reklamationsgrund sind Steinarbeitsplatten
  • Küche wurde unsauber montiert: Türen schleifen, Arbeitsplatten nicht in der Waage, Wandschränke schief, Sockel und Türen nicht justiert, Wasserschaden durch fehlerhafte Montage des Geschirrspülers
  • fehlende Teile, welche erst bei der nächsten Sonnenfinsternis nachgeliefert werden können
  • Wasserschaden Küche oder Brandschaden
  • und viele Gründe mehr…

Merke:
Die Küche ist der meist teuerste Einrichtungsgegenstand in einer Wohnung. Hier haben Sie für Ihr gutes Geld auch Ihr gutes Recht, einwandfreie Ware, besten Service und einen reklamationsfreien Küchenaufbau als Gegenleistung zu erhalten.

Aus Erfahrung weiss ich, dass alle Prozesse (Planung, Auslieferung, Küchenmontage) in bestenfalls nur 10% aller Fälle beim ersten Anlauf glatt über die Bühne gehen. In allen übrigen Fällen hakt es ständig an einem Planung, Logistik, u./o. Montage.

Bereits beim Betreten einer Küche sehe ich als Küchengutachter in über 90% aller Fälle:
– was alles falsch gelaufen ist und wo Montagefehler sind
– warum die Küchenmontage abgebrochen wurde
– und in fast allen Fällen erkenne ich den Grund des Abbruchs der Küchenmontage sofort (oftmals wird die Montage unter einem Vorwand abgebrochen und die Montagefirma meldet sich dann einfach nicht mehr).

Mit einem Gutachten beziffere ich den exakten Schaden an Ihrer Einbauküche.
Hierzu gehören folgende Positionen:
– Höhe des Schadens am Material / Wiederbeschaffungskosten
– Höhe der Kosten für eine Demontage und erneute Remontage der Küche / Möbel
– Ausfallkosten und sonstige Aufwendungen
– in einigen Fällen sollte man auch über einen Rücktritt vom Küchenkaufvertrag nachdenken

Wie gehen Sie beim Thema Reklamation Einbauküche am besten vor?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. Sie beauftragen mich als Gutachter. Dann erstatte ich über die mir aufgezeigten Mängel ein Sachverständigengutachten, mit welchem Sie dann zusammen mit Ihrem Anwalt tätig werden können.
  2. Sie beauftragen mich als Berater. Dann vertrete ich Ihre Interessen gegenüber dem Küchenstudio oder dem Montageunternehmen. Doch Achtung: Wenn Sie mich als Berater engagieren, kann ich später kein neutrales Gutachten mehr erfassen, da ich bereits Partei ergriffen habe!

Für was auch immer Sie sich entscheiden. Der erste Schritt ist die persönliche, gutachterliche Inaugenscheinnahme. Ein Gutachten kann und darf niemals aus der Ferne erstattet werden. Der Küchengutachter muss neben der notwendigen Beweissicherung das Objekt höchstpersönlich in Augenschein genommen haben.

Was kostet ein Küchengutachten?

Je nach Aufwand, kostet ein Kurzgutachten zwischen 350 – 700 €, und ein Vollgutachten zwischen 700 – 2.000 €. Höherer Aufwand, viele Mängel etc. können die Kosten nach oben drücken. Eine vollständige Honorarliste finden Sie HIER.

Schildern Sie mir hier Ihren Fall zum Thema Reklamation Küche!

Wenn Ihr Anliegen bereits besprochen wurde und wir alle Informationen haben, können Sie den Vor Ort Termin anklicken. Das übrige Formular verschwindet dann und Sie gelangen zur Termineingabe. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Formular vormals schon ausgefüllt haben und uns die übrigen Daten alle vorliegen. Falls dies nicht so ist, klicken Sie bitte „Ich wünsche Kontaktaufnahme“ an. Es werden nur Termine für Fälle vergeben, welche uns bereits bekannt sind und besprochen wurden!
Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenskonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, der beauftragte Handwerker, die Umzugsfirma, oder das Montageunternehmen. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
Drag & Drop Files, Choose Files to Upload Du kannst bis zu 10 Dateien hochladen.
Laden Sie hier für den Fall relevante Datein hoch. Das können sein: Montageunterlagen, ein Auftrag, ein Kaufvertrag, Planungen, bisherige Korrepondenz. Nur anhand dieser Unterlagen ist es möglich zu entscheiden, ob wir Ihren Auftrag annehmen können. Senden Sie bitte keine Unterlagen über 15 Min. Lesezeit. Übermäßiges Aktenstudium im Vorfeld müssen wir sonst berechnen, aber melden uns in diesem Fall natürlich bei Ihnen.
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