
Wasserschaden & Havarie Gutachter
Wasserschaden & Havarie
Express-Gutachter
Gutachter – Projektleitung – Bauleitung – Schadensmanagement
Bei Brand- u. Wasserschaden, Betriebsausfall durch Versicherungsschäden aufgrund Naturgewalten (Hagel, Sturm, Brand u.a.) oder Wasserrohrbruch / Havarie.
Wir sind Ihr richtiger Partner für das Schadensmanagement größerer Versicherungsschäden. Einmal passiert, muss es schnell voran gehen!
Folgende Leistungen werden von uns übernommen:
- Express-Gutachten und sofortige Beweissicherung
- Einholen der Angebote aller notwendigen Gewerke (meist sind es mehrere)
- Rechtssichere Meldung des Schadens an Ihre Versicherung oder die des Verursachers
- Einholen der Genehmigung bzw. Freigabe der Versicherung
- Übernahme der Korrespondenz und Abwicklung mit der Versicherung
- Geltendmachung weiterer Kosten, wie Folgeschäden, Rechtsverfolgungskosten, Betriebsunterbrechung usw.
- Beauftragung aller Handwerksunternehmen
- Projektleitung bei den Renovierungs- u. Sanierungsmaßnahmen
Kosten für das Schadensmanagement
Die Kosten unserer Leistung betragen 15 % der vom Gutachter avisierten Schadenshöhe und Wiederherstellungskosten. Die Bewilligung dieser Kosten wird ebenso bei den Versicherungsgesellschaften angefragt. Gerade bei größeren Schäden, die mit einer komplexen Abwicklung verbunden sind, sollten Sie das Schadensmanagement in sichere Hände geben, um Fehler zu vermeiden.
Einen Express-Gutachter bezahlen Sie zunächst selbst, da zu diesem Zeitpunkt weder die Schadenshöhe noch die versicherungsrelevanten Informationen vorliegen. Die Kosten betragen je nach Schadensumfang ca. 1.500 € bis 2.500 € im Schnitt. Sie hängen außerdem vom Umfang der bürokratischen Aufbereitung und der Kalkulation nach der gutachterlichen Besichtigung ab.
Wie funktioniert die Abwicklung bei einem Wasserschaden?
Die Beauftragung geschieht durch eine einfache Vollmacht und eine entsprechenden Mandatierung. Aufgrund dieser Vollmacht wickeln wir den Schaden in Ihrem Auftrag als Bevollmächtigte ab. Sie selbst müssen nichts mehr unternehmen, außer bei Bedarf entsprechende Zuarbeit leisten (Aussagen zum Hergang und Hergabe von Unterlagen).
Wichtiger Hinweis:
Verändern Sie nichts an der Situation, bevor nicht ein Gutachter zur Beweissicherung vor Ort war. Sie sollten die Sanierungsarbeiten auf keinen Fall ohne die ausdrückliche Genehmigung der Versicherung oder vor der Besichtigung durch einen Gutachter der Versicherung beauftragen. Wenn Sie eigenmächtig Verträge mit Handwerkern schließen, verstoßen Sie gegen die Schadenminderungspflicht und die vertraglichen Obliegenheiten. Die Versicherung hat das Recht, den Schaden vor der Behebung selbst zu begutachten und die Kostenvoranschläge zu prüfen. Beginnen Sie vorher mit dem Wiederaufbau, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz oder zumindest erhebliche Abzüge bei der Regulierung. Was Sie jedoch sofort tun müssen und dürfen, sind Notmaßnahmen zur Schadenminderung, wie beispielsweise das Aufstellen von Trocknungsgeräten oder das Sichern von unbeschädigtem Inventar. Auch die sofortige, gutachterliche Beweissicherung ist zulässig.
Wie geht es weiter?
Sofern noch nicht geschehen, senden Sie uns bitte:
- Bilder des Schadens, aus denen das Ausmaß hervorgeht
- Kopien der (vollständigen) Versicherungspolicen. Maßgebliche Versicherungen können je nach Einzelfall folgende sein: Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung, Geschäftsversicherungen, Gebäudeversicherung, ggf. Individualversicherungen
Bitte reichen Sie alle Unterlagen ausschließlich digital über das untenstehende Formular auf dieser Webseite ein.
Keine Bearbeitung bei Fehlen von Unterlagen, welche für unsere Arbeit wichtig sind!
Was ist, wenn Sie nicht versichert sind?
Dann müssen Sie alles selbst bezahlen: Gutachter, Handwerker, Schadensabwicklung. Sofern Sie nicht versichert sind, wird unser Honorar sofort bei Beauftragung in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Das Angebot auf dieser Seite beinhaltet keine Rechtsberatung. Für den Fall der Notwendigkeit einer rechtlichen Beratung greifen wir auf die Hilfe spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien zurück.

