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schiedsgutachter

Gutachten Varianten

Hier erfahren Sie, wie wir Ihnen mit verschiedenen Vorgehensweisen helfen können:

  1. gutachterliche Ersteinschätzung mit Beratungstätigkeit
  2. Kurzgutachten
  3. Vollgutachten
  4. Schiedsgtuachten / Schiedsabrede

Alle Varianten unterscheiden sich in der Art der Vorgehensweise und in den Kosten.

Die gutachterliche Ersteinschätzung vor Ort ist das A&O und gesetzlich so vorgeschrieben. Es kann nichts gutachterlich bestätigt werden, was ein Gutachter nicht selbst in Person vor Ort in Augenschein genommen hat. Selbst Erfüllungsgehilfen sind hier nicht zugelassen, ebenso keine noch so scharfen Fotos des Aufttraggebers. Der Gutachter muss in Person auftreten. Die Erstattung eines Gutachtens ist bei keiner der hier genannten Möglichkeiten enthalten und muss gesondert in Auftrag gegeben werden. Abweichende, gesonderte Konditionen bei komplexen und größeren Fällen bleiben vorbehalten.

1. Gutachterliche Ersteinschätzung mit Beratertätigkeit

Bei der Möglichkeit 1 (gutachterliche Ersteinschätzung mit Beratertätigkeit) nehmen wir Ihren Fall in Augenschein und nehmen eine Beweissicherung vor. Anschließend beauftragen Sie uns in beratendener Funktion gegenüber der Gegenseite. Wir nehmen Ihre Interessen wahr, wofür eine „einfache Vollmacht“ ausreicht.

Wichtige Fakten und Kosten zu Möglichkeit Nr. 1 (Beratertätigkeit)

  1. Ersttermin vor Ort 190 €. Einfache Beweissicherung und Beratung.
  2. Kontaktaufnahme zur Gegenseite durch Vorlage einer „einfachen Vollmacht“. Regulierung und Einigung. Kosten nach Vereinbarung variabel zwischen 300 € bis 600 € einmalig für fest verabredete Vorgehensweisen; hernach Abrechnung nach Arbeitszeit.
  3. Es kann auch bei einer Erstberatung ein kurzes Briefing über Ihre Möglichkeiten stattfinden und das Mandat danach beendet werden, ohne dass es zu weiteren Beauftragungen kommt. Das legen wir gemeinsam im Gespräch vor Ort fest.
  4. Merke: Einmal als (parteiischer) Berater beauftragt, sind später keine un-parteiischen Gutachten mehr möglich. Mehr Infos HIER.
  5. Keine Gutachtenerstattung!

2. Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten (Möglichkeit Nr. 2) ist ein tatsächliches Gutachten. Es beinhaltet die Beweissicherung, Fotodokumention und Einschätzungen des Sachverständigen in kurzer Form (beispielsweise macht das bei einer mangelhaft gelieferten Einbauküche i.d.R. zwischen 6 bis 12 DIN-A4 Seiten aus). Ein solches Gutachten ist juristisch gesehen ein „Parteivortrag“, welchen z.B. Ihr Rechtsanwalt in ein Vorverfahren einbringen kann. Dieses Gutachten signalisiert der Gegenpartei, dass Sie sich eines Sachverständigen bedient haben und dass der vorgetragene Sachverhalt entsprechend ernst zu nehmen ist. Die Gegenseite muss nun selbst ein Gutachten in Auftrag geben, um einen glaubwürdigen Gegenbeweis antreten zu können.

Wichtige Fakten und Kosten zu Möglichkeit Nr. 2 (Kurzgutachten)

  1. Es geht auch hier ein Vor-Ort Termin zur Inaugenscheinnahme und Beweissicherung voraus. Es erfolgt eine „erweiterte“ Beweissicherung mittels Fotodokumentation und späterer, schriftlichen Zusammenfassung des Termins. Die Kosten für den Ersttermin betragen hier 290 €; gesonderte Vereinbarung für komplexe und größere Fälle vorbehalten.
  2. Die Kosten für das Kurzgutachten für z.B. eine mangelhafte Einbauküche betragen in der Regel zwischen 450 € bis 700 € (unverbindlicher Richtwert je nach Einzelfall).
  3. In Gegensatz zu Möglichkeit 1 (gutachterliche Beratung) setzen Sie hier auf eine „fortgeführte Beweissicherung“, auf welche sich ein späteres Vollgutachten (Möglichkeit Nr. 3) aufbauen lässt.
  4. Die Möglichkeit des Kurzgutachtens eignet sich besonders bei bereits festgefahrenen Situationen, welche bereits einige an Zeit in Anspruch nahmen und noch weitere Zeit in Anspruch nehmen könnten, bei unkooperativen Geschäftspartnern, oder wenn eine schnellere Lösungsfindung im Fokus steht. Kurzum: Wenn Tacheles statt langen Diskussionen im Vordergund steht, ist diese Möglichkeit zunächst die Richtige.

3. Vollgutachten

  1. Das Vollgutachten setzt zunächst alle vorgenannten Schritt voraus: Vor-Ort Termin und Beweissicherung. Nur wird die Beweissicherung hier mit hochwertiger Technik vorgenommen und weitaus detaillierter dokumentiert. Beispiel: „Wandschrank Küche links hat Beschädigung an Tür“, wird der Mangel noch genauer beschrieben und lokalisierter beschrieben (z.B. „der Wandschrank, in der Planung vom 01.04.2024 als Element Nr. 3 deklariert, weist folgende Beschädigungen am melaminharzbeschichteten Furnier auf…. ). Auch die Fotodokumentation findet aus verschiedenen Perspektiven statt. Kosten für Wiederbeschaffung, Instandsetzung u.s.w. werden detailliert benannt, ebenso werden Regeln und Normen zitiert. Aus einem Kurzgutachten mit z.B. 10 Seiten, werden es bei einem Vollgutachten eher um die 40 – 50 Seiten sein.
  2. Ein Vollgutachten muss stets „gerichtstauglich“ verfasst sein und muss folgende Kriterien in einem Verfahren / Vorverfahren erfüllen:
    a) das Vollgutachten sollte erstattet werden, wenn klar ist, dass es bereits als entscheidender Beweis in ein laufendes Gerichtsvefahren eingebracht werden muss. Hier muss alles „wasserdicht“ sein.
    b) Sie die Wahrscheinlichkeit reduzieren möchten, dass das Gericht einen weiteren, unabhängigen Sachverständigen hinzuzieht (das kann immer der Fall sein!) – gleichwohl hat das Vollgutachten den Vorteil, dass sich ein anderer Gutachter bei sachlicher Betrachtungsweise kaum entgegenstellen kann. Ein zusätzlicher Gutachter verursacht bei beiden Seiten hohe Kostenvorschüsse! Dann sitzen Sie (als „Ottonormalverbraucher“ ohne Rechtsschutzversicherung) komplett in der Kostenfalle!
  3. Das Vollgutachten empfliehlt sich als Privatgutachten nur in vorheriger Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt. Die Kosten, beispielhaft für eine mit Mängeln behaftete Einbauküche betragen zwischen 1.400 – 2.800 €. Für den Vor-Ort Termin werden Kosten nach Vereinbarung angesetzt. Im Falle dessen, dass ein Vollgutachten erst nach einem Vor-Ort Termin gem. Möglichkeit 1 oder 2 feststeht, wird entsprechend nachberechnet, da ggf. weitere Vor-Ort Termine notwendig werden.

4. Schiedsgutachten

Die Möglichkeit eines Schiedsgutachtens bzw. einer Schiedsabrede ist ein hervorragendes Mittel, einen Rechtsstreit beizulegen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Hier findet auch keine lange Brief- o. Emailschlacht mehr statt, und es entstehen keine Anwaltskosten. Die Kosten betragen pro Partei pauschal, je nach Komplexität des Falls und der gutachterlichen Vorarbeit mind. 500 € zzgl. dem entstehenden Aufwand.

Eine Schiedsabrede unter Refugium eines Schiedsgutachters ist eine hervorragende Möglichkeit, einen bevorstehenden oder laufenden Prozess zu verhindern oder schnell und vorzeitig zu beenden.

Wichtige Fakten zu Möglichkeit Nr. 4 (Schiedsgutachten)

  • geht am schnellsten
  • kostet am Ende das gleiche wie ein Gutachten mit „sonstigen Nebenkosten“
  • landet gar nicht erst vor Gericht
  • bei einer „gewöhnlichen“ Baustelle mit Streitwert 10.000 € kommen beide Parteien mit je 2.000 € im Schnitt davon; je nach Komplexität der Vorarbeit des Gutachters, des Einzelfalles, und je nach Fortschritt oder Blockade an den Verhandlungen durch eine der Parteien.

Vorteil:
Das spart in jedem Fall horrende Prozesskosten und enorm viel Zeit.
Ein Rechtsstreit kann somit taggleich beendet werden.
Nachteil:
Beide Seiten müssen zu diesem Schritt bereit sein, müssen sich „emotional befreit“ und kompromissbereit zeigen. Der Gutacher hat dann das letzte Wort, und das wäre bei einer Schiesabrede dann auch rechtsgültig. Weiteres dazu HIER.