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Küchengutachten, technische Stellungnahmen und sachverständige Beratung

Ersteinschätzung · Kurzgutachten · Vollgutachten

Welches Küchengutachten passt zu Ihrem Anliegen?

Die POS Gutachterkanzlei stimmt Fragestellung, Dokumentation und Honorar vor der Beauftragung mit Ihnen ab. Art und Umfang richten sich nach dem konkreten Untersuchungsbedarf.

Berlin & Brandenburg · Bei entsprechendem Auftragsvolumen auch bundesweit.

Unverbindlich anfragen

Vier Wege zur fachlichen Klärung

Küchencheck

ab 190 €

Erste technische Einschätzung vor Ort und Besprechung der nächsten Schritte. Bis zu 45 Minuten im angegebenen Geschäftsgebiet. Kein schriftliches Gutachten enthalten.

Kurzgutachten

ab 550 €

Kompakte schriftliche Bewertung abgegrenzter Fragen mit vereinbarten Feststellungen und Fotos. Grundpreis zuzüglich des vereinbarten Aufwands.

Vollgutachten

ab 1.190 €

Ausführliche Untersuchung, Dokumentation und fachliche Begründung für komplexere Fragestellungen. Grundpreis zuzüglich des vereinbarten Aufwands.

Schiedsgutachten

nach Vereinbarung

Gemeinsame Beauftragung zur Klärung vereinbarter Sachfragen. Mindestens 500 € pro Partei zuzüglich Aufwand laut Honorartabelle. Voraussetzung ist eine passende Schiedsgutachtenvereinbarung.

Maßgeblich sind Leistungsumfang, Angebot und Honorartabelle. Die Grundpreise sind keine Zusage eines Gesamtpreises.

Besichtigung und Dokumentation gezielt planen

Bei Montage- und Zustandsfragen ist regelmäßig ein Ortstermin erforderlich. Die begrenzte Ersteinschätzung unterscheidet sich von einer gezielten Beweissicherung mit Messungen und Dokumentation. Erweiterte Ortstermine und zusätzliche Untersuchungen werden nach Umfang vereinbart.

Ein zunächst beauftragter Küchencheck wird nicht auf das spätere Gutachten angerechnet. Weiteren Untersuchungsbedarf stimmen wir vorab ab.

Der Verwendungszweck bestimmt den Umfang

Für Gespräche mit einem Küchenstudio kann eine gezielte fachliche Stellungnahme hilfreich sein. Komplexe Ursachenfragen oder eine anwaltliche Auseinandersetzung können eine ausführlichere Bearbeitung erfordern.

Entscheidend sind nachvollziehbare Feststellungen und begründete Antworten, nicht eine feste Seitenzahl. Auch ein Vollgutachten garantiert keinen Prozesserfolg und ersetzt nicht automatisch ein gerichtlich eingeholtes Gutachten.

Weitere Informationen: Anwalt oder Gutachter?, Schiedsgutachten und FAQ zur Beauftragung.

Häufige Fragen

Ist der Küchencheck schon ein Gutachten?

Nein. Er dient der ersten technischen Orientierung. Die schriftliche Ausarbeitung muss gesondert beauftragt werden.

Sind 550 € beziehungsweise 1.190 € Endpreise?

Nein. Es handelt sich um Grundpreise. Untersuchungen, Ortstermine, Ausarbeitung und weitere vereinbarte Leistungen können zusätzlichen Aufwand verursachen.

Muss ein Kurzgutachten später erweitert werden?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob es die vereinbarte Fragestellung beantwortet. Erweiterungen werden gesondert abgestimmt.

Können beide Parteien gemeinsam beauftragen?

Ja, beispielsweise ein Schiedsgutachten. Auftrag, Verfahren, Kostenverteilung und Bindungswirkung müssen vorher eindeutig vereinbart werden.

Sind bundesweite Begutachtungen möglich?

Ich bin in Berlin und Brandenburg tätig. Bei entsprechendem Auftragsvolumen übernehme ich auch bundesweit Aufträge. Einsatzort, Leistungsumfang, Termine sowie Reise- und Übernachtungskosten stimmen wir vorab ab.

Weiterführende offizielle Informationen

Die verlinkten Informationen bieten allgemeine Orientierung. Die technische Bewertung Ihres Einzelfalls erfolgt im vereinbarten Auftrag.

Ihr Anliegen unverbindlich anfragen

Ich bin in Berlin und Brandenburg tätig. Bei entsprechendem Auftragsvolumen übernehme ich auch bundesweit Aufträge. Einsatzort, Leistungsumfang, Termine sowie Reise- und Übernachtungskosten stimmen wir vorab ab.

Nennen Sie bitte den Einsatzort, Ihre Fragestellung und wichtige Termine. Umfang und Vergütung stimmen wir vor der Beauftragung ab.

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