
Ersteinschätzung · Kurzgutachten · Vollgutachten
Welches Küchengutachten passt zu Ihrem Anliegen?
Die POS Gutachterkanzlei stimmt Fragestellung, Dokumentation und Honorar vor der Beauftragung mit Ihnen ab. Art und Umfang richten sich nach dem konkreten Untersuchungsbedarf.
Bundesweit tätig · Sachverständigenleistungen in ganz Deutschland.
Unverbindlich anfragenVier Wege zur fachlichen Klärung
Küchencheck
ab 190 €
Erste technische Einschätzung vor Ort und Besprechung der nächsten Schritte. Bis zu 45 Minuten im angegebenen Geschäftsgebiet. Kein schriftliches Gutachten enthalten.
Kurzgutachten
ab 550 €
Kompakte schriftliche Bewertung abgegrenzter Fragen mit vereinbarten Feststellungen und Fotos. Grundpreis zuzüglich des vereinbarten Aufwands.
Vollgutachten
ab 1.190 €
Ausführliche Untersuchung, Dokumentation und fachliche Begründung für komplexere Fragestellungen. Grundpreis zuzüglich des vereinbarten Aufwands.
Schiedsgutachten
nach Vereinbarung
Gemeinsame Beauftragung zur Klärung vereinbarter Sachfragen. Mindestens 500 € pro Partei zuzüglich Aufwand laut Honorartabelle. Voraussetzung ist eine passende Schiedsgutachtenvereinbarung.
Maßgeblich sind Leistungsumfang, Angebot und Honorartabelle. Die Grundpreise sind keine Zusage eines Gesamtpreises.
Besichtigung und Dokumentation gezielt planen
Bei Montage- und Zustandsfragen ist regelmäßig ein Ortstermin erforderlich. Die begrenzte Ersteinschätzung unterscheidet sich von einer gezielten Beweissicherung mit Messungen und Dokumentation. Erweiterte Ortstermine und zusätzliche Untersuchungen werden nach Umfang vereinbart.
Ein zunächst beauftragter Küchencheck wird nicht auf das spätere Gutachten angerechnet. Weiteren Untersuchungsbedarf stimmen wir vorab ab.
Der Verwendungszweck bestimmt den Umfang
Für Gespräche mit einem Küchenstudio kann eine gezielte fachliche Stellungnahme hilfreich sein. Komplexe Ursachenfragen oder eine anwaltliche Auseinandersetzung können eine ausführlichere Bearbeitung erfordern.
Entscheidend sind nachvollziehbare Feststellungen und begründete Antworten, nicht eine feste Seitenzahl. Auch ein Vollgutachten garantiert keinen Prozesserfolg und ersetzt nicht automatisch ein gerichtlich eingeholtes Gutachten.
Weitere Informationen: Anwalt oder Gutachter?, Schiedsgutachten und FAQ zur Beauftragung.
Häufige Fragen
Ist der Küchencheck schon ein Gutachten?
Nein. Er dient der ersten technischen Orientierung. Die schriftliche Ausarbeitung muss gesondert beauftragt werden.
Sind 550 € beziehungsweise 1.190 € Endpreise?
Nein. Es handelt sich um Grundpreise. Untersuchungen, Ortstermine, Ausarbeitung und weitere vereinbarte Leistungen können zusätzlichen Aufwand verursachen.
Muss ein Kurzgutachten später erweitert werden?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob es die vereinbarte Fragestellung beantwortet. Erweiterungen werden gesondert abgestimmt.
Können beide Parteien gemeinsam beauftragen?
Ja, beispielsweise ein Schiedsgutachten. Auftrag, Verfahren, Kostenverteilung und Bindungswirkung müssen vorher eindeutig vereinbart werden.
Sind deutschlandweite Begutachtungen möglich?
Ich bin deutschlandweit tätig und übernehme Aufträge in ganz Deutschland. Einsatzort, Leistungsumfang, Termine sowie Reise- und Übernachtungskosten stimmen wir vorab ab.
Weiterführende offizielle Informationen
- IHK: Aufgaben eines Sachverständigen
- IHK Kassel-Marburg: Schiedsgutachten
- Gesetze im Internet: Selbständiges Beweisverfahren
Die verlinkten Informationen bieten allgemeine Orientierung. Die technische Bewertung Ihres Einzelfalls erfolgt im vereinbarten Auftrag.
Ihr Anliegen unverbindlich anfragen
Ich bin deutschlandweit tätig und übernehme Aufträge in ganz Deutschland. Einsatzort, Leistungsumfang, Termine sowie Reise- und Übernachtungskosten stimmen wir vorab ab.
Nennen Sie bitte den Einsatzort, Ihre Fragestellung und wichtige Termine. Umfang und Vergütung stimmen wir vor der Beauftragung ab.
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