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Anwalt oder Gutachter – was zuerst?

Manchmal stellt sich die Frage: Gehe ich zuerst zum Anwalt, oder benötige ich besser gleich einen Gutachter?

Ein Rechtsanwalt berät Sie juristisch, der Gutachter berät zur Sache (Sie, Ihren Anwalt, oder ein Gericht).

Wir helfen Ihnen, hier die richtige Entscheidung zu treffen.

Anwalt oder Gutacher?

Viele Klienten finden den Weg zu uns über ihren Anwalt.
Wenn man ein Problem z.B. mit einem Küchenstudio hat, ist die erste Idee Rechtsanwalt oder Verbraucherschutz. Doch diese können Sie nur juristisch (Anwalt) oder im Hinblick auf allgemeine Regelungen des Kaufrechts (Verbraucherschutzzentralen) beraten.

Letztendlich mündet es darin, dass Ihr Rechtsanwalt eine Klageschrift ausformulieren muss. In dieser Klage muss der Anwalt mit Fakten aufwarten, nicht mit Mutmaßungen oder wohlgemeinten Annahmen in Ihrem Sinne. Jedoch ist ein Rechtsanwalt kein Handwerkermeister, welcher letztendlich beurteilen kann, ob ein vollbrachtes Werk Handwerkerpfusch ist, oder ob die Küche nach geltenden Normen und Regeln korrekt montiert wurde. Sprich – Ihr Anwalt wird Ihnen raten, zunächst einen Sachverständigen zu beauftragen. Das spätere Gutachten wird dann dazu herangezogen, um gegenüber der Gegenseite entsprechend argumentieren zu können.

Klartext: Wenn Sie zu einem Anwalt gehen und sagen, Ihre Küche sei falsch geplant und montiert worden, und Sie liefern dem Anwalt lediglich Ihre Argumente und Ihre eigene Sichtweise – und gesetzt dem Fall, der Anwalt formuliert anhand Ihrer Argrumente ein Anschreiben an die Gegenseite, in welchem gedroht und unter Fristsetzung aufgefordert wird, dann sollten Sie diesen Anwalt meiden. Er kostet Sie nur Geld. Was ist, wenn Sie sich irren und der Anwalt gleich ebenso? Dann gibt es ein Anschreiben der Gegenseite und Sie sitzen auf absolut sinnlosen Anwaltskosten, welche sich aufgrund einer sinnlosen Brief-Schlacht aufgetürmt haben. Dies haben wir bereits zig-fach bei Klienten erlebt, welche zu uns kamen, und bereits einige Tausend Euro gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen haben.

Andererseits finden viele Klienten Ihren Weg zu uns als Küchengutachter / Möbelgutachter über ihren Anwalt. In diesem Fall sind wir der Meinung, dass Sie bestens beraten sind, weil eine fundierte Vorgehensweise im Vordergrund zu stehen scheint.

Sie sind nicht rechtsschutzversichert und können sich keinen Rechtsanwalt leisten?

Dann stehen Sie nicht alleine da!
Wir haben hierfür das Instrument „gutachterliche Ersteinschätzung“ parat.
Hier beauftragen Sie einen Sachverständigen zunächst nicht mit einer Gutachtenerstattung, sondern mit einer gutachterlichen Einschätzung der Situation und Beratung, was der nächstbeste Schritt wäre.

Eine Rechtsschutzversicherung gehört wie eine Haftpflichtversicherung in das Portfolio jeder Privatperson als auch Gewerbebetrieb. Beide Versicherungen zusammen kosten jedoch soviel Prämie, dass ein „Normalverdiener“ hierfür Abstriche in seiner Lebenshaltung vornehmen muss, weshalb viele Haushalte über eine Rechtsschutzversicherung nicht verfügen. Und dann steht man vor der Wahl: Gehen wir zum Anwalt, oder verzichten wir auf den Jahresurlaub?

Wenn Sie sich zuerst Rechtssicherheit darüber verschaffen, welche Chancen Sie im Hinblick „auf die Sache“ haben, sparen Sie sich sinnlose Anwaltskosten!
Demzufolge ist der Gang zum Gutachter, je nach Gewichtung des Einzelfalles, oftmals die besser Wahl. Eine Erstberatung beim Anwalt oder beim Gutachter verursacht in etwa die gleichen Kosten. Die Folgekosten beim Gutachter sind jedoch oftmals geringer, wenn der Sachverständige Ihnen beim Ersttermin erläutern kann, welche Chancen Sie überhaupt im technischen Sinne haben. Haben Sie nämlich keine guten Karten, bleibt es bei den Erstkosten.

Gleichwohl gibt es Fälle, welche andersherum gelagert sind, in welchen Sie ggf. zunächst juristischen Rat benötigen, welchen ein Gutachter Ihnen nicht anbieten darf (auch wenn hier die Erfahrungsschatz sehr groß ist und die gutachterliche Meinung in fast allen Fällen die juristische Realität trifft). Rechtsberatung obliegt Rechtsanwälten, und die Meinung eines Sachverständigen ist im juristischen Sinne nur eine Meinung, und keine Rechtsberatung.

Klarer Fall für den Anwalt – nicht für den Gutachter?

Ein klarer Fall für den Anwalt (und nicht für den Gutachter) wäre z.B., dass die Gegenseite einen Fehler klar und schriftlich eingeräumt hat, sich nun aber nicht an die Vereinbarungen hält (Nachbesserung oder Wertausgleich, Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag). Wenn Sie eine solche Zusage schon haben (!!!) und die Gegenseite hält sich nur nicht daran, dann benötigen Sie keinen Gutachter mehr. Dann ist es ein „Durchmarsch“ für Ihren Rechtsanwalt. Hat die Gegenseite einen Fehler bereits eingestanden, benötigen Sie keinen Sachverständigen mehr, der das beweisen muss.

ABER: Wenn die Gegenseite ihre eigenen Aussagen plötzlich in Abrede stellt, und/oder Sie nichts schriftlich erhalten haben, sieht es wieder völlig anders aus.

Die Beweislast

Begriffe wie „Beweise bringen müssen“ oder „Beweislastumkehr“ sind juristisch von hoher Bedeutung. Es ist ein Unterschied, ob Sie etwas beweisen müssen, z.B. ob Handwerkerpfusch vorliegt – oder die Gegenseite beweisen muss, dass dies gerade nicht der Fall ist. In der absolut bessern Position bewegen Sie sich, wenn die Gegenseite Beweis antreten muss (z.B. dass eine Küchenarbeitsplatte korrekt hergestellt und montiert wurde). Für Sie als Käufer/in wäre es keine vorteilhafte Situation, beweisen zu müssen, dass „irgendwas nicht stimmt“, denn dann müssten Sie auch sofort Beweis abliefern. Mit einem Gutachten können Sie eine sogenannte Beweislastumkehr einläuten. Jetzt müssen Sie nicht mehr beweisen, dass etwas nicht wie bestellt geliefert wurde, sondern der Verkäufer der Ware müsste das Gutachten wiederlegen. Die Beweissicherung ist ein elementarer Bestandteil der Tätigkeit eines Sachverständigen.

Die gleichen Ausführungen gelten natürlich auch für gewerbliche Auftraggeber im Kontext der gleichen Annahmen und Möglichkeiten, nur umgekehrt. Wenn Sie als Händler Probleme mit surrealistischen Mängelrügen seitens unredlicher Kunden zu tun haben, welche vermeintliche Mängel als Waffe für Preisnachlässe anwenden (was durchaus alltäglich ist), stehen Ihnen gutachterlich die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung.

Jezt Sachverständigen im Handwerk / Küchengutachter anfragen!

Bitte die Anschrift vom Schadensort angeben!
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenskonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihre Baufirma oder Ihr Verkäufer sein, der beauftragte Handwerker, die Umzugsfirma, oder das Montageunternehmen. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Stichpunktartige, aber dennoch klare Angaben sind willkommen.
Drag & Drop Files, Choose Files to Upload Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Laden Sie hier für den Fall relevante Datein hoch. Das können sein: Montageunterlagen, ein Auftrag, ein Kaufvertrag, Planungen, bisherige Korrepondenz. Nur anhand dieser Unterlagen ist es möglich zu entscheiden, ob wir Ihren Auftrag annehmen können. Senden Sie bitte keine Unterlagen über 15 Min. Lesezeit. Übermäßiges Aktenstudium im Vorfeld müssen wir sonst berechnen, aber melden uns in diesem Fall natürlich bei Ihnen.
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