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FAQ – Was Sie über Gutachter wissen sollten!

Wer bezahlt den Gutachter?

Grundsätzlich ist Kostenschuldner der Auftraggeber. Ob Sie die Kosten später von der Gegenseite erstattet bekommen, entscheidet ein Gericht. Wir können darüber keine Auskunft erteilen.

Kann ich Gutachterkosten über meine Rechtsschutzversicherung abwickeln?

Diese Frage müssen Sie bitte direkt mit Ihrem Anwalt u./o. Ihrer Versicherung klären. Wir selbst rechnen nur mit dem Auftraggeber ab, nicht mit Dritten. Es gehört auch nicht zu unseren Aufgaben, entsprechende Anfragen bei einer Versicherung zu stellen.

Werden die Kosten für einen Ortstermin dem Gutachten angerechnet?

Wen Sie einen unverbindlichen Ortstermin zur Ersteinschätzung der Situation inkl. Beratung in Anspruch nehmen (190 €), werden diese Kosten später auf eine Gutachtenerstattung angerechnet.
Wenn Sie einen Ortstermin zur Vorbereitung auf ein Gutachten in Anspruch nehmen (290 €), sind diese Kosten auf keine spätere Leistung (Gutachtenerstattung) anrrechbar, weil bei dieser Art von Termin bereits eine Beweisaufnahme stattfindet und entsprechende Technik zum Einsatz kommt. Welche Variante eines Ortstermins für Sie die Richtige ist, besprechen wir mit Ihnen, nachdem Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist.

Unterschied Ortstermin Ersteinschätzung v/s Beweissicherung

Ein Ortstermin ist gutachterliche Pflicht und der erste Schritt.
Wir unterscheiden zwischen einem Ortstermin zur Ersteinschätzung einer Situation, und einem Ortstermin zur konkreten Vorbereitung auf eine Gutachtenerstattung. Hier kommt dann zum Zwecke der Beweissicherung bereits entsprechende Technik zum Einsatz. Dies ist bei einem Ortstermin zur Ersteinschätzung der Sachlage noch nicht der Fall.
Wir möchten Sinnlos-Gutachten aus Kostengründen für Sie vermeiden!

Nicht immer macht ein Gutachten wirklich Sinn. Manchmal sind noch andere Schritte vorab notwendig, z.B. die Klärung rechtlicher Fragen über Ihren Anwalt, die Abwägung von Erfolgsaussichten u.s.w. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die günstigere Möglichkeit einer Ersteinschätzung an, damit Sie keine Gutachterkosten für Beweissicherung oder gar eine Gutachtenerstattung bezahlen müssen, welche keinen Sinn macht.

Wir geben keine telefonischen Ersteinschätzungen zu Mängeln oder Schadensfällen ab. Das ist nicht möglich.

Macht ein Schiedsgutachten Sinn?

Ein Schiedsgutachten macht sehr wohl Sinn.
Mit dieser Art von Schlichtung vermeidet man einen langjährigen Gerichtsprozess.
Uns sind Fälle bekannt, welche bereits viele Jahre vor Gericht anhängig sind, inbesondere in Berlin. Hier kann die Klärung einer Streitfrage mitunter gerne mal 5 Jahre oder länger dauern. Die Zeitfresser sind:
– aussergerichtliche Korrespondenz (Anwälte Ping-Pong)
– Klagevorbereitung
– Wartezeit auf Anberaumung des Ersttermines
– womögliche Terminverlegungen wegen Urlaub, Krankheit, Verhinderung des Gerichts
– Rechtsmittel: Berufung, Revision, erneuter Schriftverkehr (Anwälte Ping-Pong)
– erneute Wartezeit auf Terminanberaumung

In eigener Sache warten wir bereits seit 2020 auf eine Entscheidung – und wir befinden uns immernoch in der ersten Instanz. Wir vermuten eine Laufzeit des Prozesses von rund 10 Jahren. Die Gegenseite möchte es ausstehen. Wir raten Ihnen hingegen nicht zu solchem Verhalten, wenn es sich vermeiden lässt und zumutbar ist. Nach dem jetzigen Leben steht leider kein weiteres mehr zur Verfügung.

Wie fungiert ein Gutachter als Berater?

Ein Sachverständiger ist aufgrund seiner Sachkenntnis in seinem Fachgebiet ein hervorragender Berater für Projekte aller Art.
Wenn Sie bspw. ein Projekt Innenausbau planen, müssen Sie die richtige Reihenfolge der Arbeiten festlegen und für jedes Gewerk Handwerker finden und koordinieren. Anschließend müssen Sie eine Abnahme machen und die entsprechende Fachkenntnis besitzen, um einschätzen zu können, ob die Arbeiten der Norm entsprechend ausgeführt wurden. Es gilt in diesem Zug auch, verdeckte Mängel zu erkennen und richtig zu beanstanden. Andernfalls verlieren Sie mögliche Rechte und haben später horrende Folgekosten. Aus diesem Grund macht es durchaus Sinn, einen Gutachter (im obigen Fall z.B. einen Baugutachter) als Berater bzw. Projektabwickler zu beauftragen. Dieser stellt für Sie alle Abläufe sicher und achtet darauf, dass alles in Ihrem Interesse abläuft.

Komme ich mit einem Gutachten zu meinem Recht?

Die Antwort auf diese Frage steht in der Bibel.
Die Gegenseite hat die Möglichkeit, ein Gegengutachen in Auftrag zu geben.
Nun wird, rein theoretisch, in unserem Bereich (Bau, Handwerk) kaum ein Gutachter das Gutachten eines anderen Gutachter widerlegen können, wenn sich der das Gutachten erstattende Sachverständige neutral verhalten und bei seinen Ausführungen Bezug auf Regelwerke und Normen genommen hat. Ein Gericht hingegen ist seiner Entscheidung frei und ungebunden. Das bedeutet im Klartext folgendes: Wenn ein Richter ein Gutachten für nicht richtig hält, kann dieses bei der Entscheidungsfindung und Ausurteilung auch nicht als Grundlage herangezogen werden.

Was ist der Untschied zwischen einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter und einem Privatgutachter?

Der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter (ÖBVG) kommt meist auf Anruf des Gerichts zum Einsatz. Er wird nach einer festen Tabelle (JVEG) je nach Fachgebiet vergütet. Der ÖBVG soll dann eine Sachfrage klären, welche das Gericht ausformuliert hat.
Ein Privatgutachter ist in der Ausgestaltung seines Honorars frei und kann z.B. aussergerichtlich von einer Partei beauftragt werden, um einen Sachverhalt bereits im Zuge der Ausformulierung einer Klage (oder Erwiderung) zu untermauern, oder zu widerlegen.
Ein Privatgutachten stellt vor Gericht einen Parteivortrag dar.

Warum bearbeiten Sie Anfragen nicht telefonisch, sondern nur schriftlich?

Wer schreibt, der bleibt!
Es hat damit zu tun, dass uns täglich eine Unemenge an Anfragen erreicht, leider auch unqualifizierte oder unrealistische Anliegen. Viele Klienten lesen nur “Gutachter”, nicht aber den Rest. So erreichen uns auch Anfragen aus den Fachbereichen KFZ oder Medizin. Das reihenweise Abwürgen von Anrufern macht keinen Spass und kostet vor allem viel Zeit. Bei einer schriftlichen Eingabe Ihres Anliegens können wir prüfen, ob wir es annehmen können oder nicht. Weiterhin frägt unser Formular gleich alles ab, was wir eingangs wissen müssen – und lässt weg, was wir nicht wissen müssen. Wir bitten für diese Vorgehensweise um Verständnis. Wenn wir Ihr Anliegen annehmen können, erhalten Sie den persönlichen Direktkontakt zu einem Gutachter.

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