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Abnahme von Handwerks- u. Bauleistungen

Im Kontext des Beitrages zum Thema Beweissicherung bieten wir Ihnen die Wahrnehmung von Abnahmeterminen als Bevollmächtigte an.

Bei der Abnahme durch einen Profi können sie sicher sein, dass nichts vergessen und auf alles geachtet wird.

Gründe, warum Sie sich bei einer Abnahme vertreten lassen sollten, wären folgende:

  • Sie haben das Vertrauen in das durchführende Unternehmen bereits verloren, aus welchem Grund auch immer
  • Sie haben das Gefühl, dass irgendetwas nicht stimmt, z.B. Befestigungstechniken etc. Darauf angesprochen, versucht man Sie mit fadenscheinigen Argumenten zu beruhigen
  • Es ging bereits eine gescheiterte Abnahme voraus und Sie befürchten, dass auch die Nacharbeiten nichts besseres hervorbringen werden
  • Sie selbst sind zur Abnahme nicht anwesend. Da die Abnahme eine wesentliche Vertragspflicht Ihrerseits ist, sollten Sie nicht unentschuldigt fern bleiben. Auch die Übersendung eines Bevollmächtigten, welcher von einem Gewerk keine oder nur laienhafte Ahnung hat, kann Sie später in Bedrängnis bringen
  • wenn Sie Vermieter/in sind, die Wohnung später mit Küche vermieten und sicher gehen möchten, dass alles einwandfrei montiert ist; insbesondere technische Anlagen (Stromanschlüsse, Wasseranschlüsse), um so etwaige Ansprüche an Ihre Versicherungsgesellschaft im Schadensfalle nicht zu gefährden

Analog eines Vorort-Termins wird ein Abnahmetermin zu den gleichen Konditionen mit 290 € gem. Honorartabelle berechnet.

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