Ich kann nicht oft genug erklären, dass ein Gutachter kein Rechtsanwalt ist. Wenn Sie Streit mit Ihrem Küchenverkäfuer haben (Küchenstudio, IKEA oder wem auch immer), bin ich nicht dafür zuständig aufzuklären, wie dieser Streit zustande kam, was die Hintergründe sind, oder warum Sie ungerecht behandelt wurden.
Als Küchengutachter ist es meine Aufgabe, die Mängel an einer Küche festzustellen – mehr nicht!
Es kommt nicht auf die Vorgeschichte an. Sie präsentieren mir Ihre mangelhafte Küche, und ich stelle die Mängel und Schäden fest. Mehr kann ich nicht für Sie tun! Ein Küchengutachter war bei dem Schadensereignis nicht live dabei. Aus diesem Grund wird es auch keine Aussagen geben wie „die Montagefirma hat gepfuscht, oder das Küchenstudio ist schuld“. Wer gepfuscht hat, ist für meine Arbeit nicht relevant. Das nachzuweisen ist Ihre Aufgabe, oder die Ihres Rechtsanwaltes, für welchen ich gerne Zuarbeit leiste. Ich stelle nur die Mängel und Schäden fest – mehr nicht. Insofern bitte ich um ungehinderten Zugang zur Küche. Vermeiden Sie bitte suggestive Eingriffe in meine Arbeit und halten Sie sich bitte aus der Küche fern, solange ich meine Arbeit dort verrichte. Ich benötige keine „gutgemeinten“ Hinweise oder sonstige Ratschläge, was ich zu beachten hätte. Insbesondere „Arbeitsanweisungen“ sind nicht erlaubt und führen zum sofortigen Abbruch der Begutachtung. Die Kosten für die Beauftragung hierfür sind in diesem Fall dennoch zu erstatten.
Leider versuchen viele Klienten meine Arbeit dahingehend zu beeinflussen, indem der Küchenverkäufer oder die Montagefirma schlecht dargestellt wird. Auch werde ich mit fraglichen Mängeln konftrontiert, welche keine sind – mit der Bitte, ich solle daraus doch etwas zum Vorteil des Klienten „basteln“.
Ich soll dann in das Drama einsteigen und mich sofort gegen die Montagefirma / Küchenstudio positonieren. Ihre Darstellung mag tatsächlich so sein. Jedoch ist ein Küchengutacher kein Richter, und ich stelle nur vorhandene Schäden fest. Hierbei spielen auch keine Fotos eine Rolle, welche Sie mir zum Zeitpunkt vor der Begutachtung vorlegen. Tatsächlich relevant ist nur, wie sich Ihre Küche mir in der Realität zum Zeitpunkt der Begutachtung präsentiert.
Der Ersttermin vor Ort beinhaltet zu den offerierten Kosten eine Stunde vor Ort Begutachtung. Viele Klienten beachten dies nicht, und konfrontieren mich fast in der gleichen Zeit mit der kompletten Leidensgeschichte. Ich verstehe das aus menschlicher Sicht vollkommen; gleichwohl kann ich nicht 2 oder 3 Stunden vor Ort verbringen, wenn nur eine Stunde vereinbart ist. Für sämtliche Unannehmlichkeiten, welche Ihnen mit dem Küchenkauf entstanden sind, ist Ihr Rechtsanwalt zustädig – nicht der Küchengutachter!