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Wichtige Hinweise und Sachfragen

Themen und Sachfragen, mit welchen Sie auf rechtlicher Basis konfrontiert werden, sind bei jeder Schadenssachbearbeitung mit einzubeziehen; insbesondere dann, wenn ein Rechtsstreit droht.

Stellen Sie sicher, dass Sie optimal vorbereitet sind und Ihnen kein Aufmerksamkeitsfehler unterläuft, der Sie am Ende den Prozess verlieren lässt und teuer Geld kostet – und natürlich Ihrer Reputation mehr schadet, als ein Patt, welches sich als Kulanz verkaufen lässt.

Rechtsanwalt oder Gutachter – was zuerst?

Die meisten Sachbearbeiter von Küchenstudios oder deren Kunden reichen ausweglose Fälle an ihre Rechtsabteilung oder ihren Anwalt weiter, insbesondere dann, wenn die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet hat oder damit droht.

Viele Mandanten finden jedoch über ihren Rechtsanwalt den Weg zu mir. Ein Rechtsanwalt kann zunächst nicht selbst einschätzen, ob z.B. ein Montagemangel tatsächlich vorliegt oder nicht – oder ob eine Küche bspw. korrekt montiert wurde oder nicht – oder was im Bereich des Hinnehmbaren und der Norm liegt. Ein Anwalt verfasst keine Schriftsätze, welche mit gefährlichem Halbwissen gefüttert sind, sondern möchte sich selbst abgesichert sehen.

Verschaffen Sie sich also selbst vorab mehr Rechtssicherheit, wenn Sie im Zweifel sind oder Argumentatsionhilfen benötigen, um effizienter vorgehen zu können.

Mit wem besteht das Vertragsverhältnis für eine Küchenmontage? Mit dem Küchenhaus oder dem Subunternehmer?

Als Küchenhaus beschäftigen Sie vielleicht auch Subunternehmer. Diese sollten jedoch so qualifiziert sein, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können, in dem Wissen, alles werde gut und ein zufriedener Kunde wird das Ergebnis sein. Das dürfen Sie zumindest erwarten. Doch die Realität sieht natürlich oftmals anders aus.

Viele Küchenhäuser gehen dazu über, einen Vertrag über den Verkauf einer Küche zu machen, und einen weiteren Vertrag über die Montage, welcher dann mit dem Monteur direkt zustande kommen soll.

Diese Vorgehensweise kommt natürlich bei Kunden nicht unbedingt gut an, wenn es ein Kunde ist, welcher Leistungen aus einer Hand wünscht. Zum anderen ist es so leicht auch wieder nicht, wenn hier nicht auf ein paar ganz wesentlich wichtige Dinge geachtet wird, z.B. der Mithaftung, welche eintreten könnte, wenn die Vermittlung von Subunternehmern nicht nach den strengen Kontrollpflichten eines ordentlichen Kaufmanns vollzogen wurde. Beauftragt Ihr Subunternehmer weitere Subunternehmer (das merken Sie ggf. ofmals gar nicht), läuft alles ausserhalb Ihrer Kontrolle – und zu Ihrem vollen Risiko nebst voller Kostenlast!

Läuft etwas nicht wie es sollte, landet die Reklamation ohnehin wieder auf Ihrem Schreibtisch, und nicht auf dem des Subunternehmers, dessen Büro aus Auto und Smartphone besteht, und welcher unfähig ist, diese Reklamation in Ihrem Sinne und dem Sinne des Kunden richtig zu bearbeiten. Eher trifft oft das Gegenteil zu: Sie bekommen das Gefühl, einen festangestellten Azubi supporten zu müssen!

Gerne helfe ich Ihnen bei der Vertragsgestaltung, was Haftung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere wichtige Punkte angeht, welche Ihnen und Ihrem Subunternehmer gleichermaßen absichern.

Rücktritt vom Küchenkaufvertrag

Viele Küchenkäufer berufen sich bereits bei kleineren Bagatellschäden oder einem Planungsfehler auf die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag.

Nicht selten stecken hinter solchen Absichten ganz andere Motive:

  • Küche gefällt nicht mehr
  • anderswo ein besseres Angebot gefunden

Im Bereich von Rücktrittsabsichten vom Kaufvertrag kommt es oft auch zu Eskalationen, egal ob diese konstruiert oder echt sind, denn für beide Seiten steht viel Geld auf dem Spiel. Für den Küchenhändler sogar ein Minus, wenn dieser die Küche auf eigene Kosten wieder demontieren und abtransportieren muss.

Dienstvertrag v/s Werkvertrag bei Küchenmontagen

Bei einer Küchenmontage handelt es sich meistens um einen Werkvertrag. Hier ist die komplette Fertigstellung der Küchenmontage OHNE AUSREDEN geschuldet. Gleiches gilt natürtlich auch für eine Badsanierung, eine Trockenbauwand oder die Renovierung einer Wohnung.

Merke: Wenn Sie einem Kunden eine Küchenmontage zu einem festen Preis verkaufen, handelt sich um einen Werkvertrag.
Dieses Werk muss dann auch so hergestellt werden – und zwar auch dann, wenn Sie krumme Wände übersehen haben und sich verplant haben- oder der Küchenmonteur mit seinem Latein und Können am Ende ist. Der Kunde übt dann ein Zurückbehaltungsrecht aus oder zahlt erst gar nicht, weil das geschuldete Werk nicht wie in der Planung hergestellt wurde.

Darauf sollten Sie achten:

  • Ihr beauftragter Subunternehmer sollte von Ihnen einen klar formulieren Werkvertrag erhalten
  • Sie selbst sollten in Ihren Verträgen mit dem Kunden nicht abwägbare Arbeiten unter dem Begriff „Dienstvertrag, Regiestunden“ deklarieren, damit klar ist, was zu welchem Festpreis durchgeführt wird, und welche Arbeiten nach Aufwand und Arbeitsstunden abzurechnen sind

Vermittlungsbörsen und Leadverkäufer

Als Küchenstudio kennen Sie sicher die ständigen Anrufe von „Umsatz-Optimierern“, welche Ihnen die lästige Kundenakquise abnehmen wollen. Natürlich gegen üppige Bezahlung – und auch in solchen Fällen, wenn diese „Optimierer“ nicht zu Ihrer Umsatzentwicklung beigetragen haben, sondern eher Ihre Zeit verschwendet haben.

Wenn Sie Ärger mit einer solchen Vermittlungsfirma haben und deren Rechnung nicht bezahlen möchten, müssen Sie zunächst nachweisen, dass man Ihnen Datenmüll anstelle qualifizierter Kundenanfragen verkauft hat.

Da ich auch in diesem Bereich tätig bin, sind mir die Geschäftspratiken vieler Marktakteure bereits wohlbekannt.
Gerne helfe ich auch in solchen Fällen im Bereich der Beweissicherung und rechtssicheren Anfechtung von ungerechtfertigten Rechnungen.

In allen Fällen, in welchen eine Rechtsberatung unumgänglich ist, arbeite ich mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

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Wenn der Fall bereits besprochen wurde und Sie alle Informationen haben, können Sie den Vor Ort Termin anklicken. Das übrige Formular verschwindet dann und Sie gelangen zur Termineingabe. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Formular vormals schon ausgefüllt haben und mir die übrigen Daten alle vorliegen. Falls dies nicht so ist, klicken Sie bitte „Ich wünsche Kontaktaufnahme“ an. Es werden nur Termine für Fälle vergeben, welche mir bereits bekannt sind und besprochen wurden!
Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, der beauftragte Handwerker, die Umzugsfirma, oder das Montageunternehmen. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
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