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Vorteile Privatgutachter

Ein Privatgutachten ist Parteivortrag. Wenn Sie als Kläger oder Beklagte mit einem Gutachten gerüstet in die Verhandlung gehen, ist folgendes der Fall:

  1. Sie kommen dem Richter bzw. dem Gericht zuvor.
  2. Sie setzen Sie Gegenseite unter Druck und Zugzwang, denn gegen ein Gutachten kommt man meist nur mit einem Gegengutachten an. Sie schwächen damit die Verhandlungsposition der Gegenseite von Beginn an und gehen mit Rückenwind in den Prozess.
  3. Bestellt die Gegenseite oder das Gericht ebenso einen Gutachter, wird dieser in seinen Ausführungen sehr viel vorsichtiger sein. Dieser Gutachter darf natürlich jetzt nichts schreiben, was in irgendeinem Widerspruch zu den Tatsachen aus dem Erstgutachten ist. Ein Erstgutachter hingegen ist in de Ausgestaltung seines Gutachtens freier; er kann quasi die „Marschrichtung“ vorgeben. Der Zweitgutachter bekommt meist die Gerichtsakte und darf sich jetzt stundenlange Arbeit machen.
  4. Das bedeutet auch, dass die Gegenseite ein Gegengutachten entsprechend Geld kostet, denn ein Gutachter muss zunächst immer vom Besteller selbst vergütet werden.
  5. Der Gegengutachter muss sich, um die Position seines Auftraggebers verteidigen zu können, in Widersprüche verwickeln, um Gegenargumente zu haben. Diese lassen sich leicht aufdecken und das Gegengutachten ist angreifbar.

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