Mit wem besteht das Vertragsverhältnis für eine Küchenmontage?
Hier beschäftigen wir uns mit der Frage, mit wem Sie überhaupt einen Vertrag über eine Küchenmontage abgeschlossen haben. Nicht immer ist das nämlich zweifelsfrei klar – und nicht immer wird ein Kunde hierüber aufgeklärt. In den meisten Fällen existiert zudem auch kein klarer Vertrag über den Küchenaufbau, so dass viele meiner Auftraggeber:innen in der Luft hängen!
Vertrag über IKEA Küchenmontage – mit IKEA?
Bei IKEA werden Sie gefragt, ob Sie Ihre neue Küche mit oder ohne Küchenmontage wünschen. Ist Ihr Wunsch mit Montage, werden Sie an ein an IKEA angeschlossenes Subunternehmen vermittelt. In Berlin bspw. ist dies die Firma Rhenus.
Nicht selten aber beauftragen die von IKEA beauftragten Subunternehmen wiederum selbst Subunternehmer. Ab hier ist die Kontrolle meist nicht mehr gegeben. In vielen Fällen rekrutieren diese Subunternehmer aber wiederum selbst Subunternehmer, meist Einzelhandwerker. Doch spätestens hier läuft alles ausser Kontrolle. Mehr dazu können Sie im Beitrag Reklamation IKEA Küchenmontage nachlesen.
Doch egal wer Ihre Küchenmontage durchgeführt hat: Das Subunternehmen ersten Grades (also wie im Beispiel Rhenus), oder der Sub vom Sub, in meiner täglichen Praxis kann ich kaum etwas von Einhaltung irgendwelcher Regeln, geschweigedenn von Ahnung im Bereich der IKEA Küchenmontage feststellen. Im Falle der Reklamation stellt sich daher die Frage, mit wem der Vetrag über die Küchenmontage zustande gekommen ist. Mit IKEA oder dem Subunternehmen?
Einerseits wird der Kunde zur Zahlung der Küchenmontage direkt an das Subunternehmen angewiesen, andererseits nimmt IKEA Reklamationen betreffend einer Küchenmontage selbst an. Ebenso bekommt IKEA selbst „das Fett ab“ und wird schlecht bewertet, wenn ein Küchenaufbau schief läuft, da die meisten Kunden nicht richtig wahrnehmen, dass ihre Küchenmontage weitervermittelt wurde. Anders verhält es sich hier mit IKEA Möbeln. Hier kommuniziert IKEA durchaus sehr deutlich, dass der Kunde seine Montage bei Taskrabbit selbst in Auftrag geben kann. Auch wenn Taskrabbit ein Tochterunternehmen von IKEA ist, wäre die „IKEA GmbH“ im Schadensfalle erstmal aussen vor.
Ungeachtet dessen, mit wem nun der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Solange IKEA Reklamationen im Bereich der Küchenmontage selbst annimmt und bearbeitet (und dann nur weiterleitet), solange dürfen Sie sich m. E. auch an IKEA als „angenommenen“ Vertragspartner wenden, da IKEA sich in der äußeren Wahrnehmung so präsentiert. Im Zweifel rate ich immer dazu, Ihre Reklamation an beide Seiten zu richten, bzw. praktiziere ich das selbst so, um auf Nummer sicher zu gehen. Bereits im ersten Anschreiben in Bezug auf eine Reklamation rate ich bei unklaren Vertragsverhältnissen folgendes einzufordern:
- Bitte bennenen Sie mir den Vertragspartner der Montageleistungen samt landungsfähiger Anschrift
- Bitte bennnen Sie mir einen für mein Anliegen zuständigen Sachbearbeiter nebst Kontaktdaten
- Für die Beantwortung meines Anliegens bzw. für die Bearbeitung meiner Reklamation setze ich Ihnen eine Frist bis zum …… / meist sind 14 Tage angebracht und angemessen, je nach den Umständen im Einzelfall
Vertrag über Küchenmontage via Küchenstudio
Haben Sie Ihre Küche in einem Küchenstudio oder Möbelhaus gekauft, wird Ihre Küche entweder von fest angestelltem Personal des Möbelhauses, oder von einem beauftragten Subunternehmen durchgeführt. Kommen dann Monteure, welche ein Arbeitshemd mit der Aufschrift „Müller Montageservice“ (fiktiver Name!) tragen, sind viele Kunden verunsichert und wissen gar nicht, an wen Sie sich im Falle einer Reklamation nun wenden müssen.
In jedem Fall kommt hier ein Vertrag mit dem Verkäufer (Möbelhaus, Küchenstudio) zustande. Das ist insbesondere der Fall, wenn im Kaufvertrag „Küche mit Montage zum Pauschalpreis“ vereinbart wurde. Es ist aber auch dann so, wenn der Verkäufer Ihnen die Küchenmontage anbietet, Sie annehmen, und es hierfür keinen separaten Vertrag gibt.
Anders verhält es sich, wenn der Verkäufer der Küche die Küchenmontage vertraglich ausgeschlossen hat. Dies müsste mit einer klaren Formulierung geschehen, die in etwa so lautet: „Der Kauf der Einbauküche versteht sich ausdrücklich ohne Montageleistungen. Ein Vertrag über eine Küchenmontage kommt ausschließlich mit dem durchführenden Unternehmen zustande. Empfehlungen des Verkäufers verstehen sich als unverbindlich; der Verkäufer wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner der Küchenmontage“. In einem solchen Fall muss Ihnen der Verkäufer aber das Unternehmen namentlich benennen, anstatt dieses ungefragt zu Ihnen zu schicken. Wenn Sie nicht wissen, wer da am Ende kommt und wenn Ihnen kein Vertrag vorgelegt wird, bleibt die Rechtsfrage oftmals strittig und ein Anwalt muss eingeschalten werden. Ist letzteres der Fall, bin ich der Meinung, dass der Vertrag mit dem Verkäufer zustande gekommen ist.
In diesem Kontext stellt sich oft auch die Frage, ob im Falle eines Rechtsstreites Kauvertragsrecht oder Werkvertragsrecht vorliegt!
Jetzt Küchengutachter fragen!
Stand der Informationen: 2022.
Keine Rechtsberatung.