Verhaltensregeln beim Gutachtertermin
Die Überschrift klingt etwas arrogant und schulmeisterlich. Gleichwohl gibt es tatsächlich klare Verhaltensrichtlinien seitens Ihnen und des Gutachters. Insbesondere dann, wenn der Besuch des Gutachters eine Gutachtenerstattung zur Folge haben soll. Wenn Sie mich als Berater bestellen, gelten diese Regeln natürlich nicht.
- Der erste Weg in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus führt nicht zum Plausch ins Wohnzimmer, sondern direkt in die Küche.
- Sie zeigen klar auf, was begutachtet werden soll, bzw. haben Sie das vorher schon schriftlich getan. Es ist nicht meine Aufgabe, auf Fehlersuche zu gehen. Kommt also die Aussage „prüfen Sie mal alles, damit ich das meiste rausholen kann“, so stellt dies eine Einflussnahme dar. Mein Besuch endet dann und die vereinbarten Kosten sind dennoch in voller Höhe fällig.
- Wenn Sie Gegenpartei sind und ich im Auftrag des Eigentümers der Küche zu Ihnen komme, haben wir keinerlei Gesprächsgrundlage. Einen Gutachter interessiert weder die Vorgeschichte, noch wie schlecht die Gegenseite ist. Diskussionen, Emotionen, Geschichten erzählen u.s.w. sind hier fehl am Platze. Solche Dinge können Sie in der Familie oder mit Ihren Anwalt tun.
- Es werden vorab keine Aussagen darüber getroffen, wie das Gutachten ausfällt. Das erfährt allein der Auftraggeber nach dem Vor Ort Termin auf schriftlichem Wege in Form des erstatteten Gutachtens. Hinweis: Aus diesem Grund sind Gutachterkosten meist im Voraus fällig; es wird eine Vorkasse-, bzw. Vorschußrechnung gestellt.
- Ein Gutachter stellt das WAS fest. Er kann ggf. darüber urteilen, WIE etwas passiert ist, oder wodurch ein Schaden entstanden ist. Die Frage nach dem WER jedoch kann nicht beantwortet werden. Es macht also keinen Sinn, feststellen zu lassen, ob z.B. die Umzugsfirma die Schäden an der Küche verursacht hat. Der Gutachter stellt die Schäden nur fest, war bei dem Ereignis jedoch nicht dabei.