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Reklamation Küche

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Reklamation Einbauküche

Eine der häufigsten Themen mit denen ich in Berühung komme, ist das Thema Reklamation Küche. Egal wo Sie Ihre Küche gekauft haben: Im Küchenstudio, bei IKEA, Porta, Möbel Höffner u.s.w., überall gibt es stets und ständig Anlass zur Reklamation und Beschwerde.

Hinweis: Wenn Sie Ärger mit einer IKEA Küche, oder der Montage einer IKEA Küche haben, klicken Sie bitte HIER. IKEA ist im Bereich Küchen speziell zu behandeln!

Was sind typische Reklamationsgründe im Bereich Küche?

  • Planungsfehler. Küche passt nicht wie geplant und bestellt, mehr dazu auch HIER
  • Verarbeitungsfehler am Material; besonders häufiger Reklamationsgrund sind Steinarbeitsplatten
  • Küche wurde unsauber montiert: Türen schleifen, Arbeitsplatten nicht in der Waage, Wandschränke schief, Sockel und Türen nicht justiert, Wasserschaden durch fehlerhafte Montage des Geschirrspülers
  • fehlende Teile, welche erst bei der nächsten Sonnenfinsternis nachgeliefert werden können
  • Wasserschaden Küche oder Brandschaden (spezielles Thema, wird HIER separat behandelt!)
  • und viele Gründe mehr…

Merke:
Die Küche ist der meist teuerste Einrichtungsgegenstand in einer Wohnung. Hier haben Sie für Ihr gutes Geld auch Ihr gutes Recht, einwandfreie Ware, besten Service und einen reklamationsfreien Küchenaufbau als Gegenleistung zu erhalten.

Aus Erfahrung weiss ich, dass alle Prozesse (Planung, Auslieferung, Küchenmontage) in bestenfalls nur 5% aller Fälle glatt über die Bühne geht. Bei allen übrigen Fällen hakt es ständig an einem der Punkte. Etwa zu 30% an der Planung, etwa 10% an der Logistik und in rund 55% aller Fälle bei der Küchenmontage.

Bereits beim Betreten einer Küche sehe ich als Küchengutachter in über 90% aller Fälle:
– was alles falsch gelaufen ist und wo Montagefehler sind
– warum die Küchenmontage abgebrochen wurde
– und in rund 99% aller Fälle erkenne ich den Grund des Abbruchs der Küchenmontage sofort (oftmals wird die Montage unter einem Vorwand abgebrochen und die Montagefirma meldet sich dann einfach nicht mehr).

Mit einem Gutachten beziffere ich den exakten Schaden an Ihrer Einbauküche.
Hierzu gehören folgende Positionen:
– Höhe des Schadens am Material / Wiederbeschaffungskosten
– Höhe der Kosten für eine Demontage und erneute Remontage der Küche / Möbel
– Ausfallkosten und sonstige Aufwendungen
– in einigen Fällen sollte man auch über einen Rücktritt vom Küchenkaufvertrag nachdenken

Wie gehen Sie beim Thema Reklamation Küche am besten vor?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. Sie beauftragen mich als Gutachter. Dann erstatte ich über die mir aufgezeigten Mängel ein Sachverständigengutachten, mit welchem Sie dann zusammen mit Ihrem Anwalt tätig werden können. Doch Achtung: Wenn Sie mich als Gutachter beauftragen, kann und werde ich Sie nicht beraten. Weder was als nächstes zu tun wäre, noch was ich an Ihrer Stelle tun würde.
  2. Sie beauftragen mich als Berater. Dann vertrete ich Ihre Interessen gegenüber dem Küchenstudio oder dem Montageunternehmen. Doch Achtung: Wenn Sie mich als Berater engagieren, kann ich später kein neutrales Gutachten mehr erfassen, da ich bereits Partei ergriffen habe!

Für was auch immer Sie sich entscheiden. Der erste Schritt ist die persönliche, gutachterliche Inaugenscheinnahme. Ein Gutachten kann und darf niemals aus der Ferne erstattet werden. Der Küchengutachter muss neben der notwendigen Beweissicherung das Objekt höchstpersönlich in Augenschein genommen haben.

Was kostet ein Küchengutachten?

Je nach Aufwand, kostet ein Kurzgutachten zwischen 350 – 700 €, und ein Vollgutachten zwischen 700 – 2.000 €. Höherer Aufwand, viele Mängel etc. können die Kosten nach oben drücken. Eine vollständige Honorarliste finden Sie HIER.

Aus diesem Grund biete ich meinen Mandanten eine preiswerte Möglichkeit, sämtliche Optionen vorab zu prüfen. Dies geschieht durch eine sog. „Gutachterliche Ersteinschätzung“ Ihres Falles. Diesen Termin berechne ich mit pauschal 250 €, ohne dass Ihrerseits eine weitere Verpflichtung eingegangen oder gar Beauftragung ausgelöst wird. Auch hierzu ist ein Vor Ort Termin zwingend erforderlich.

Schildern Sie mir hier Ihren Fall zum Thema Reklamation Küche!

Nur für den Fall, dass Sie gewerblich beauftragen und Vertragspartner das Unternehmen werden soll
Es ist notwendig, dass Sie hier Ihre gegnerische Partei namentlich benennen. Es muss geprüft werden, ob ggf. ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Gegenpartei kann Ihr Küchenhändler sein, oder das Montageunternehmen, wenn der Vertrag zur Montage mit einer anderen Firma geschlossen wurde. Als gewerblicher Mandant kann die Gegenpartei Ihr Kunde sein. Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.
Klare, stichpunktartige Angaben willkommen.
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Laden Sie hier für den Fall relevante Datein hoch. Das können sein: Montageunterlagen, ein Auftrag, ein Kaufvertrag, Planungen, bisherige Korrepondenz. Nur anhand dieser Unterlagen ist es möglich zu entscheiden, ob wir Ihren Auftrag annehmen können.
Mit dem Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich mit der uneingeschränkten Verarbeitung und Speicherung derselben zum Zwecke Ihrer Anfrage einverstanden. Weitergehende Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf dieser Webseite. Weiterhin bestätigen Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite gelesen und verstanden zu haben, und dass diese in die vorliegende Beauftragung sowie Folgebeauftragungen wirksam mit einbezogen werden.
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